Für die Sicherstellung der Systemstabilität im Stromnetz bedarf es Regelenergie. Durch die Teilnahme an einem virtuellen Kraftwerk können auch Kleinwasserkraftwerke diese Systemdienstleistung gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber erbringen und somit zur kurzfristigen Versorgungssicherheit beitragen. Technisch sind Kleinwasserkraftwerke dabei aufgrund ihrer hohen Reaktionsfähigkeit sowohl für die Tertiär- als auch für die technisch anspruchsvollere Sekundärregelreserve gut geeignet. Für den Betreiber lassen sich durch die Regelenergievermarktung substantielle Zusatzerlöse erzielen.
Um einen stabilen Netzbetrieb bei einer Frequenz von 50 Hertz zu gewährleisten, halten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Regelleistung vor. Droht aufgrund von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten, angebots-oder nachfrageseitigen Prognosefehlern eine Störung des Gleichgewichts, so reagiert der ÜNB durch kurzfristiges Hoch-oder Herunterregeln von hierfür vorgehaltenen Leistungen. Tritt eine Überspeisung und damit einhergehend eine Überfrequenz im Netz auf, so wird vom ÜNB negative Regelenergie abgerufen – Erzeuger werden also heruntergeregelt und elektrische Verbraucher (z. B. Pumpen, Verdichter, Kühlhäuser, Power-to-X) zugeschaltet. Umgekehrt wird bei einer Unterspeisung bzw. Unterfrequenz positive Regelenergie abgerufen – Erzeuger werden hochgeregelt bzw. elektrische Verbraucher abgeschaltet.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 10/2015 (Oktober 2015) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Jonas Zingerle | |
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AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie ist unwirksam
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.10.2022 – XII ZR 89/21 – über die (Un-)Zulässigkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einesMietvertrages über eine Autobatterie entschieden, die das Sperren der Auflademöglichkeit einer Elektroauto-Batterie per Fernzugriff nach einer Vertragskündigung ermöglicht, wenn der Mieter dieWeiterbenutzung seines – gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten – Elektrofahrzeugs imStreitfall sodann nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung der Batterie erreichen kann.
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Wasserkraftanlagen und Wasserkraftmaschinen: Wasserräder
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