Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
Speziell der Bereich der Abfallvergärung wird zukünftig stark veränderten Rahmenbedingungen unterliegen. So müssen bei Anlagen, welche getrennt erfasste Bioabfälle aus Haushalten (Bio- und Grüngut) vergären, beispielsweise zwei parallele Ausschreibungen gewonnen werden. Diese Anlagen müssen in Zukunft zum einen nicht nur in der Ausschreibung um die Abfallentsorgung und damit Substratbeschaffung erfolgreich sein. Zum anderen muss im Anschluss zusätzlich auch die EEG-Ausschreibung ein Erfolg sein, um eine wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen. Wird ein Gebot jedoch auf Basis von Formfehlern, der Gebotshöhe oder des Gebotsvolumens zurückgewiesen, stellt sich in Zukunft die Frage, wie die Abfallentsorgung bei erhaltenem Zuschlag für die Bioabfallsammlung realisiert werden kann.
Um solche Szenarien zu vermeiden, werden im Folgenden die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEGs 2017 dargestellt sowie die Erlöspotentiale aufgezeigt, welche das Gesetz in Zukunft bieten wird. Dabei wird zunächst die aktuelle und prognostizierte Entwicklung der deutschen Biogas- und im speziellen der Abfallvergärungsbranche dargestellt werden. Im zweiten Teil werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2017 dargestellt. Dazu zählen unter anderem der allgemeine Aufbau des Ausschreibungsverfahrens, die Gebotshöchstwerte sowie der Ablaufplan für die kommenden Jahre. Im Anschluss werden die abfallvergärungsspezifischen Problematiken aufgezeigt, welche mit diesem neuen System der Vergütung von Biogas verknüpft sind. Dazu zählen beispielsweise die parallele Teilnahme an Ausschreibungen für die Abfallentsorgung und Stromvergütung oder die Verlagerung von Abfallströmen in Anlagen, welche bisher nachwachsende Rohstoffe zur Stromproduktion eingesetzt haben.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Waste to Resources 2017 (Mai 2017) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Florian Strippel | |
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Änderungen bei der Stromvergütung für Biogasanlagen vorgesehen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2014)
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den offiziellen Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Er enthält die vorgesehenen Neuregelungen und wird auf die Biogasbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Neue Perspektiven durch das EEG für die Nutzung von Bioabfällen und Landschaftspflegematerial
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (12/2008)
Die in letzter Zeit immer stärker gewordene Diskussion um den Klimawandel hat auf nationaler und internationaler Ebene zu großen Bemühungen zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft geführt. Das wohl bedeutendste Instrument ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bis 2020 sollen in Deutschland 20 % der Energie regenerativ gewonnen werden. Um diese hohen Ansprüche zu erfüllen, wurden seit dem Jahr 2000 große Zuwachsraten besonders im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse verzeichnet.
Vergleichende Bewertung der stofflichen und energetischen Verwertung von Bio- und Grünabfall
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (12/2008)
Die getrennte Erfassung vom Bio- und Grünabfällen hat in Deutschland ein hohes Niveau erreicht. Allerdings ist der Anteil der daraus gewonnenen Energie noch vergleichsweise gering und die Biomasse wird überwiegend stofflich genutzt. Gerade vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig Energiepflanzen in Konkurrenz zu Nahrungsmittel großflächig angebaut werden, muss die Frage gestellt werden, ob die kombinierte stoffliche und energetische Nutzung von Biomasse nicht zielführender ist.
Trockenvergärung im Kammer-Verfahren am Beispiel der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (12/2008)
Bereits 2002 traf der Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg- Eckernförde mbH (AWR) zwei richtungweisende Entscheidungen: Ab 2008 sollte die Verarbeitung der getrennt erfassten Bio- und Pflanzenabfälle in Eigenregie erfolgen. Zudem sollten die Abfälle vor der Kompostierung zur Energieerzeugung genutzt werden. Heute, vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie- und Rohstoffpreise, erweist sich die Beschlussfassung von damals als klimapolitisch vorausschauend und auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als richtig.
Ein Jahr anaerobe Vorschaltanlage vor der Kompostierung und Erfahrungen mit der Weiterverarbeitung, Verwertung und Qualität
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (12/2008)
Im Wetteraukreis werden bereits seit 1990 Bioabfälle getrennt gesammelt und kompostiert. Im Laufe der Jahre wurde aus einem dezentralen Konzept mit mehreren kleineren Kompostanlagen ein Konzept mit einem zentralen Kompostwerk entwickelt, das in Niddatal-Ilbenstadt im Jahr 2000 für einen Durchsatz von 20.000 Jahrestonnen verwirklicht wurde.