Bioenergie – stoffliche Nutzungskonzepte

Bereits heute leistet die Biomasse einen erheblichen Anteil an der Erfüllung der ambitionierten politischen Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Umstellung der Wirtschaft auf eine Bioökonomie und ist folglich ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Rohstoffwende. Ein Verzicht auf die Nutzung der Biomasse oder eine Beschränkung auf Rest- und Abfallstoffe hätte eine verstärkte Nutzung fossiler Ressourcen mit bekannten negativen Umweltauswirkungen zur Folge. Nachwachsende Rohstoffe haben das Potenzial, noch mehr als bislang zur Energie- und Rohstoffversorgung Deutschlands beizutragen, für Arbeitsplätze im strukturschwachen ländlichen Raum zu sorgen und die Importabhängigkeit Deutschlands zu verringern. Die dafür notwendigen Investitionen der Wirtschaft setzen allerdings unbedingt verlässliche Rahmenbedingungen voraus. Es ist darüber hinaus abzusehen, dass Nachhaltigkeitsaspekte, Effizienzsteigerungen sowie die Akzeptanz der Gesellschaft bezüglich der Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Einflussgrößen an Bedeutung gewinnen werden. Hier wird das neue Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL einen deutlichen Beitrag leisten.

Im Zuge ihrer Klausurtagung in Meseberg beschloss die deutsche Bundesregierung im August 2007 die 29 Eckpunkte des integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP). Das auch als Meseburger Beschlüsse bekannte Programm diente dem Zweck, die im Frühjahr desselben Jahres durch den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs festgelegten Richtungsentscheidungen bezüglich des Klimaschutzes, dem Ausbau der erneuerbaren Energie und der Steigerung der Energieeffizienz in ein nationales Maßnahmenpaket umzusetzen. Als zeitlicher Horizont für die kontinuierliche Erreichung der Klimaschutzziele wurde das Jahr 2020 gewählt. Die grundlegenden Ziele des IEKP sowie der Beschlüsse zu dessen konkreten Umsetzung lauten:
● die Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990
● der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bei mindestens 30 % liegen
● der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung soll 14 % betragen
● der Ausbau von Biokraftstoffen auf 10 bis 12 % des Energieverbrauchs im Verkehrssektor entsprechend einer Verminderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors um 7 %
● der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch sollbei 18 % liegen
Die durch das IEKP eingeleitete Entwicklung zum Klimaschutz wurde im September 2010 durch das von der Bundesregierung beschlossene „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" oder auch als „Energiekonzept 2050“ bezeichnet fortgeschrieben. Das Konzept formuliert die Leitlinien der deutschen Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2050. Als Kernziele des Energiekonzeptes sind zu nennen:
● die Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber 1990
● der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bei mindestens 80 % liegen
● der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll bei 60 % liegen



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 9. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2015)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Dr. Steffen Daebeler

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