While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the “Osterpaket” mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.
Verfahrensbeschleunigung. Kaum ein Begriff hat das deutsche Planungsrecht in den vergangenen Jahrzehnten so stark geprägt und war so zahlreich Titel von politischen Agenden und Gesetzgebungsoffensiven wie dieser. So altbekannt das Thema, so drängender heute die Notwendigkeit, endlich denDurchbruch inSachenBeschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu schaffen, denn die Energiewende hat keine Zeit mehr zu verlieren. Noch immer aber vergehen bei der Realisierung eines Windenergievorhabens vom Beginn der Projektentwicklung bis zur Inbetriebnahme mindestens rund fünf Jahre. Und auch von den aktuell in Bundesbedarfsplan (BBPl) und Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vorgesehenen 14.044 Kilomete rnan Energieleitungen, die für den Transport der offshore erzeugten in den er gie zu den Großverbrauchern im Süden und Westen des Landes benötigt werden, fehlen noch immer rund 11.600 km. Die Liste ist lang, der Druck gerade auf die
seit der Bundestagswahl 2021 grün besetzten Ressorts Wirtschaft/ Klima undUmwelt groß. Erstmals wagt sich der Gesetzgeber daher nun auf bisher kaum betretenes Terrain vor und versucht, die dringend benötigte Beschleunigung über teils tiefgreifende Änderungen des materiellen Rechts zuerreichen.
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| Quelle: | EurUp 03/2023 (August 2023) | |
| Seiten: | 7 | |
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Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln für den Naturschutz (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Der Beitrag beleuchtet die Neuerungen für den Naturschutz durch die Änderung der europäischen Erneuerbare-Energien- Richtlinie auf Zulassungsebene. Nachdemsich Teil 1 (in Heft 1/2024) der Abwägung und den Anforderungen an die Planungsebene widmete, wird hier dargestellt, welche Privilegierungen bei der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Erneuerbare- Energie- und Netzausbauvorhaben mit der Ausweisung von Beschleunigungs bzw. Infrastrukturgebieten verbunden sind. Dabei sind auch die Bezüge zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und zum hierzu ergangenen Bundesrecht in den Blick zu nehmen.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
The EU-Emergency-Regulation and the revised Renewable-Energy-Directive are intended to simplify and shorten administrative procedures for the development of renewable energy installations with a view to enhanced climate protection and energy security of supply.
Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln für den Naturschutz (Teil 1)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Novellierung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf ihre Sonderregelungen für den Naturschutz. Bei der Rechtsetzung, Planung und Genehmigung stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Dabei sind Parallelen, aber auch Unterschiede zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und dem entsprechenden Bundesrecht in den Blick zu nehmen. Der hiesige Teil 1 des Beitrags widmet sich dem überragenden öffentlichen Interesse und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Teil 2 dem Zulassungsverfahren.
Das Genehmigungsregime für Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2023)
Status quo und Ausblick auf die Änderung der Industrieemissionsrichtlinie