Als die moderne Denkmalpflege im19. Jahrhundert das Feld des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses betrat, geschah dies auch als Reaktion auf einen stetig steigenden Innovations- und Wachstumsdruck der industriellen Moderne und den damit einhergehenden tiefgreifenden gesellschaftlichen, landschaftlichen und ästhetisch-(städte-) baulichen Veränderungen.
Wind energy projects often come into conflict with the protection of surrounding ofmonuments and historical buildings. However, unlike the protection of the substance of a monument, it is questionable where the protection of a monument's surroundings is derived from. This article aims to examine this question from a legal, art-historical and architectural theoretical perspective.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 04/2024 (November 2024) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Prof. Dr. Martin Maslaton | |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Der neue § 6 WindBG: Go-To-Areas für die Windenergie
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Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WindBG neu ist im Genehmigungsverfahren abweichend von den Vorschriften des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung und abweichend von denVorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht durchzuführen, wenn die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einerWindenergieanlage in einem zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nr. 1 WindBG beantragt wird.
Die Bedeutung gesetzlicher Moratorien für den Ausbau der Windkraft
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Konzentrationszonenplanung für die Windenergienutzung ist nach wie vor schwierig. Vielfach scheitert eine solche Planung bereits, wenn sie auf der kleinräumigeren Ebene der Flächennutzungsplanung und nicht im Rahmen der Regionalplanung stattfindet, an den (strengen) Anforderungen der Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf das geforderte gesamt räumliche Planungskonzept.
Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus
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Behebung der Defizite in der Raum- und Bauleitplanung
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als neue Grundlage für die planerische Steuerung der Windenergienutzung
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Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz –WindBG) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) vom 20.7.2022 verkündet.