Eine kritische Analyse und Bewertung
Die vollständige Neuordnung des Verpackungsrechts im Europäischen Binnenmarkt war eine der wichtigsten und zugleich umstrittensten Initiativen der letzten EU- Kommission im Rahmen des „Green Deal“. Auch wenn die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (kurz: Verpackungsverordnung oder PPWR) noch nicht in Kraft getreten ist, können anhand des vorläufigen Kompromisses1 zwischen Rat und Europäischem Parlament bereits einzelne Regelungsbereiche analysiert werden. Wegen der drastischen Veränderungen, die die Mehrwegquoten und Einweg-Verbote für bestimmte Industrie- und Gewerbeverpackungen im Gesetzgebungsprozess erfahren haben, und deren gravierender Auswirkungen auf sämtliche Lieferketten im EU-Binnenmarkt werden diese Regelungen im Folgenden untersucht und bewertet. Dabei wird festgestellt, dass bereits der ursprüngliche Vorschlag eine Untersuchung der tatsächlich vorhandenen Mehrwegsysteme sowie der Voraussetzungen, unter denen solche Mehrwegsysteme aus ökologischer und ökonomischer Sicht vorteilhaft sind, vermissen ließ. Das von Rat und Parlament – vermutlich unbeabsichtigt – ausgeweitete vollständige Mehrweggebot betrifft auch viele Verpackungsformate, die entweder technisch gar nicht wiederverwendet werden können oder deren Wiederverwendung ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll ist. Untersucht wird auch, welche Folgen die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit für nationale Mehrwegquoten und Ausnahmen auf den freien Warenaustausch im Binnenmarkt haben würde. Der Beitrag schließt mit der Aufforderung an den Gesetzgeber, die Regelungen zu streichen und einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 04/2024 (August 2024) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
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Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung
Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt für den „Ayran- Becher“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.
Die Abfallhierarchie im Verpackungsrecht
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Zur Wiederverwendung als Maßnahmenkategorie sui generis und zum verpackungsrechtlichen Gleichrangigkeitsprinzip
Perspektiven des Abfallmarkts vor dem Hintergrund der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspakets
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Die Autoren betrachten zunächst, wie sich die output basierte Berechnungsmethode auf die Recyclingquoten in Deutschland auswirkt. Anschließend wird das Abfallaufkommender Stoffströme Verpackungen, Bioabfälle und Siedlungsabfälle für das Jahr 2035 abgeschätzt und Kapazitätslücken für die Verwertung aufgezeigt. Im Ergebnis wird das Erreichen der ambitionierten Recyclingquoten der EU für Deutschland sowohl bei den Siedlungsabfällen als auch bei den Verpackungen durch die neuen Berechnungsmethoden eine Herausforderung. Weiter ergeben sich gerade im Bereich der hochwertigen Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung deutliche Kapazitätslücken.
Änderungen in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und aktuelle Rechtsprechung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2021)
Am29.10.2020 ist das Artikel-Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom23.10.2020 in Kraft getreten.1 Artikel 1 des Artikelgesetzes beinhaltet die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Zugleich ist durch die Europäische Union seit dem 1.1.2021 der Export von Kunststoffabfällen erschwert worden und es ist das geänderte Batteriegesetz (BattG) in Kraft getreten. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über diese Rechtsänderungen. Zugleich wird die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.Weiterhin wird in den Blick genommen, welche Auswirkungen sich für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergeben können.