Die Altholzverordnung vor ihrer Novellierung

Anpassungsbedürftigkeit angesichts neuer Rahmenbedingungen
In der laufenden Legislaturperiode wird eine Novelle der Altholzverordnung erwartet. Sie steht im Licht der jüngsten europäischen und nationalen Rechtsentwicklungen hin zu mehr Recycling und Ressourcenschonung sowie der Verzahnung von Energie- und Abfallrecht. Wie bei allen Sekundärrohstoffen stellt sich dem Verordnungsgeber die Herausforderung, Wertstoffe aus Abfällen qualitätsgesichert über den Recyclingkreislauf zurückzuführen und die stoffliche Verwertung entsprechend der übergeordneten ordnungspolitischen Wertungsentscheidungen sachgerecht mit der energetischen Verwertung zu verzahnen.

Holz ist ein Wertstoff im System der Kreislaufwirtschaft, der sich mengenmäßig nicht in den Vordergrund drängt. Auch die öffentliche Aufmerksamkeit und die Sensibilität des Verbrauchers für die Entsorgungswege des Holzes sind limitiert. Dabei kann sich der Stoffstromrühmen, sämtliche Hierarchiestufen und damit kaskadierte Nutzungswege seit Jahrzehnten erfolgreich abzubilden. In den letzten zwei Jahren hat es jedoch wesentliche Entwicklungen gegeben, die eine Novelle der Altholzverordnung (AltholzV1) erforderlich machen bzw. beeinflussen: vom Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket über die in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung und das Verpackungsgesetz, das Sperrmüllurteil des BVerwG bis zur Novelle der Recyclingholzverordnung in Österreich. 


II. Anlass und Stand der Novellierung der Altholzverordnung
1. Rechtlicher Anlass
Die Altholzverordnung stammt aus dem Jahr 2002 und hat ihre Ermächtigungsgrundlagen in dem damaligen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem damaligen Chemikaliengesetz und dem damaligen Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie verfolgte den Zweck, die umweltverträgliche Entsorgung von Altholz sicherzustellen. Die der Verordnung zugrunde liegenden abfallrechtlichen Wertungsentscheidungen haben sich durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012 jedoch verändert, sodass die Altholzverordnung auf ihre Kongruenz hin überprüft und ggf. angepasst werden muss.4 2018 kamen noch weitere relevante Rechtsimpulse auf europäischer Ebene durch das Kreislaufwirtschaftspaket hinzu (dazu III.), auf nationaler Ebene traten insbesondere mit der novellierten Gewerbeabfallverordnung und dem Verpackungsgesetz Regelungen in Kraft, die bestimmte Herkünfte des Altholzes regeln und damit Relevanz für die Wertungsentscheidungen der Altholzverordnung haben, zudem hat in Österreich in 2018 eine Anpassung des nationalen Rechts an die europarechtlichen Vorgaben stattgefunden (dazu IV).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 01/2019 (Januar 2019)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Anemon Strohmeyer

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