Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger sind verpflichtet, sich an die Gesetzgebung für Vergabeverfahren zu halten. Doch ein Verstoß gegen geltendes Recht macht einen bereits geschlossenen Vertrag nicht automatisch zunichte.
| Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
| Quelle: | Juni 2004 (Juni 2004) | |
| Seiten: | 3 | |
| Autor: | Dr. Dominik R. Lück RA Dr. Anno Oexle | |
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Wettbewerb in der aktuellen Abfallwirtschaft (1)
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Aufgrund der verschärften Entsorgungsstandards gewinnt die Frage wettbewerbsrechtlicher Implikationen für Privatunternehmen an strategischer Bedeutung
EDITORIAL
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Die Spielregeln des Wettbewerbs
Wettbewerb in der aktuellen Abfallwirtschaft (2)
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Die Beschränkung der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Kommunen entsprechend dem Örtlichkeitsprinzip kann europarechtlich keinen Bestand haben
Ausschreibungspflicht von Entsorgungsaufträgen im kommunalen Bereich
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Auch gegenüber ihren eigenen Gesellschaften müssen öffentliche Körperschaften oft die strengen Maßstäbe des Vergaberechts beachten
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts
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Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.