Vergabe von Leistungen nach neuem Vergaberecht

Der Beitrag stellt das seit dem 18.04.2016 geltende modernisierte GWB-Vergaberecht dar. Im Zuge der Modernisierung wurde das Vergaberecht erheblich umstrukturiert.

Es erfolgte eine „Hochzonung“ wesentlicher vergaberechtlicher Regelungen in das GWB, also auf Gesetzesebene. So enthält dieses z. B. nun auch eingehendere Regelungen zur Leistungsbeschreibung, Eignung, zu Ausschlussgründen und zum Zuschlag. Die VOL/A, 2. Abschnitt (VOL/A-EG) und die VOF wurden abgeschafft. Sie gehen in der neuen Vergabeverordnung auf, die nun wesentlich umfangreicher ist als zuvor und für Dienstleistungs- und Liefervergaben im Einzelnen den Ablauf des Vergabeverfahrens regelt. Die VOB/A, 2. Abschnitt, bleibt erhalten; die §§ werden nun mit „VOB/A-EU“ be-zeichnet. Erstmalig wurden auch Regelungen zur Konzessionsvergabe eingeführt.
Ferner wurde die Vergaberechtsmodernisierung dazu genutzt, verschiedene Grundsät-ze zu normieren, die sich in der Rechtsprechung herausgebildet haben. So finden sich im Vergaberecht nun explizit Regelungen zu Inhouse-Geschäften und öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit. Die elektronische Vergabe wird verpflichtend. Neu ist der Gleichrang zwischen offenem und nichtoffenem Verfahren. Für die Durchführung des nichtoffenen Verfahrens sind nach aktuellem Recht keine Ausnahmegründe mehr erfor-derlich. Erstmalig eingeführt wurden auch Regelungen zur Änderung von Verträgen so-wie zur Kündigung. Ferner sollen einige Neuregelungen der Vereinfachung der Eig-nungsprüfung dienen.



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Praxistagung Deponie 2016 (November 2016)
Seiten: 16
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Natalie Hildebrandt

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