Restabfallbeseitigung im Land Tirol ab 2009

Seit 1996 ist bekannt, dass das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung und dem Wasserrechtsgesetz ab spätestens 01.01.2005 nur mehr eine Ablagerung von behandelten Abfällen zulässt. Eine Ausnahmeregelung bis 31.12.2008 gilt für Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Wien, wobei diese in großem Umfang (d.h. über den gesamten Zeitraum für den gesamten Siedlungsabfallstrom des überwiegenden Teils der Einwohner) nur in Tirol in Anspruch genommen wird.

Bis vor kurzem galt das Bundesland Tirol hinsichtlich der Restabfallbehandlung als „ungelöst“. Für den 01.01.2009 als den Stichtag für das Ende der Ablagerung unbehandelten Abfalls drohte der Entsorgungsnotstand für den Siedlungsabfall von etwa 85 % der ca. 750.000 Einwohner. Mit einer internationalen Ausschreibung konnte der Zeitraum bis zur Realisierung eigener Behandlungskapazitäten überbrückt werden. Die Vergabe konnte trotz schwieriger Randbedingungen (Laufzeit von nur zwei Jahren + ein Jahr Verlängerungsoption, aktuell knappe Kapazitäten) in weniger als einem Jahr durchgeführt werden. Das Ergebnis der Vergabe ist ein Achtbares, sowohl technisch und logistisch als auch preislich. Auch für die weiteren Schritte einer autarken Tiroler Restabfallentsorgung konnte in dem Jahr bereits eine Übereinstimmung zwischen dem Land Tirol und den Abfallverbänden gefunden werden.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2008 (November 2008)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dipl.-Ing. Martin Steiner
Dipl.-Ing. Johannes Partl
Ing. Mag. Walter Hauer
MMag. Dr. Claus Casati

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