In diesem zweiten Teil des Beitrags gehen die Autoren der Frage nach, welche vergaberechtlichen Anforderungen bei einer kommunalen Kooperation zu beachten sind.
Sie setzten bei den Regelungen der §§ 97 ff. des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an, die vorgeben, unter welchen Voraussetzungen ein Auftrag öffentlich auszuschreiben ist. Sofern Kommunen abfallwirtschaftlich mit anderen Kommunen kooperieren wollen, handelt regelmäßig ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 1 GWB. Einer detaillierten Prüfung unterziehen die Autoren der Frage, ob ein öffentlicher Auftrag im Sinne von § 99 GWB vorliegt. Nachdem sie sich mit Fragen der mandatierten Vereinbarung, in die Aufgabenerledigung kann eine Kommune eine andere einbinden, indem sie mit dieser eine mandatierende Vereinbarung nach § 23 Abs. 1, 2. Fall GkG abschließt, sowie der Aufgabenerteilung befasst haben, gehen sie auf die Rechtsschutzmöglichkeiten ein.
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| Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 06/2003 (Dezember 2003) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | RA Prof. Dr. Martin Beckmann RA Dr. Stefan Gesterkamp | |
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Liberalisierung der Abfallwirtschaft
© VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS - Landesgruppe Baden-Württemberg (7/2005)
Kommunale Infrastrukturdiensleistungen werden zunehmend dem Wettbewerb ausgesetzt.
Nichts geht ohne Ausschreibung - Europäischer Gerichtshof regelt die interkommunale Zusammenarbeit
© Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2005)
Wollen zwei Kommunen auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge zusammenarbeiten, so dass die eine Aufgaben der anderen übernimmt, stellt sich bei der Übertragung dieser Aufgaben die Frage, ob die Kommunen als öffentliche Auftraggeber bei solchen Kooperationen ein förmliches Vergabeverfahren durchführen müssen. Die jüngste vergaberechtliche Spruchpraxis hat erstmals die Zusammenarbeit von Kommunen der Anwendbarkeit des Vergaberechts unterstellt und somit die Beschaffung der Leistung im Wettbewerb gefordert. Maßgebend für die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist jedoch die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit.
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.
Neues zum Inhouse-Geschäft
© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
Der vergaberechtliche Paukenschlag des EuGH zum Inhouse-Geschäft vom Januar diesen Jahres ist noch nicht verklungen (vgl. Abfall-Newsletter vom Januar 2005). Die Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften im Wege eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat durch seine Entscheidung zwar mehr Rechtsklarheit geschaffen, dies aber auf Kosten von differenzierten Lösungen im Einzelfall.
Kammergericht Berlin zur Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Verträge
© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
In zahlreichen Fällen haben kommunale Auftraggeber in der Vergangenheit Verträge über abfallwirtschaftliche Leistungen freihändig abgeschlossen, obwohl diese dem Vergaberecht unterlagen.