Im Dezember 2015 und im ersten Quartal des Jahres 2016 haben Gesetz- und Verordnungsgeber mit dem sog. Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und einer sog. Vergaberechtsmodernisierungsverordnung die wesentlichen Bausteine für eine umfassende Novellierung des deutschen Vergaberechts verabschiedet.
Das Gesetz- und Verordnungspaket dient vor allem der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 und enthält zahlreiche größere und kleinere Rechtsänderungen, daneben aber auch eine grundlegende Neugestaltung der Struktur des Vergaberechtsregimes. Es wird am 18.4.2016 in Kraft treten. Nachfolgend werden die wesentlichen rechtlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Auftragsvergabe im Bereich der Abfallwirtschaft untersucht. Dabei kann es sich nur um eine erste, überblicksartige Bewertung der Rechtsänderungen handeln.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 02 - 2016 (April 2016) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann | |
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Gesetzliche Überlassungspflichten für Abfälle und Dienstleistungsfreiheit von Entsorgungsunternehmen
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Primärrechtliche Pflicht zur wettbewerblichen Auftragsvergabe
Abstimmung, Mitbenutzung, Vergabe im Wettbewerb - Schnittstellen zwischen öffentlicher Entsorgung und privatwirtschaftlicher Verpackungsrücknahme
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Seit einigen Jahren ist eine mögliche Änderung der bisherigen Erfassungsstrukturen für Abfälle aus privaten Haushaltungen Gegenstand nicht nur der deutschen umweltpolitischen Diskussion, sondern auch verschiedener Modellversuche. Diese betreffen die Aufgabe der getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen zugunsten der Miterfassung in der Restmülltonne bei anschließender (Wieder-)Aussortierung („gelb in grau“) ebenso wie die mögliche gemeinsame Erfassung von Verkaufsverpackungen mit anderen Wertstoffen bzw. „stoffgleichen Nichtverpackungen“ („gelbe Tonne plus“). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) hat in seinem Umweltgutachten 2008 die Ergebnisse der verschiedenen Modellversuche beleuchtet.
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Wettbewerb in der aktuellen Abfallwirtschaft (2)
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Die Beschränkung der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Kommunen entsprechend dem Örtlichkeitsprinzip kann europarechtlich keinen Bestand haben