In Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauaufträgen kann sich für Auftraggeber das Problem stellen, dass sie den Zuschlag nicht innerhalb der von ihnen genannten Bindefrist erteilen können, ohne dass dies von ihnen zu vertreten ist. Dieser Fall tritt ein, wenn z.B. ein im Ergebnis erfolgloses Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird oder wenn sich aus anderen Gründen Probleme im Zusammenhang mit der Wertung der Angebote ergeben. Besonders problematisch ist die Verlängerung der Bindefrist, wenn sich wegen der Verlängerung auch die ursprünglich vorgesehenen Ausführungsfristen ändern.
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| Quelle: | Plannung und Umweltrecht 4 (2010) (Januar 2010) | |
| Seiten: | 9 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Rechtsanwältin Dr. Heike Glahs | |
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