Spätestens seit 2015 zeichnete sich auch in Baden-Württemberg eine zunehmende Verknappung der Deponiekapazitäten ab. Daher erarbeitete das Land in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den kommunalen Spitzenverbänden eine landesweite Gesamtbetrachtung der Deponiesituation, um ausreichende Deponiekapazitäten für Baden-Württemberg sicherzustellen.
Noch zu Beginn dieses Jahrtausends ging man davon aus, dass durch eine intelligente Abfallaufbereitung zukünftig eine nahezu vollständige Kreislaufführung erreichbar wäre. Durch das seit dem Jahre 2005 geltende Gebot der Vorbehandlung von Abfällen vor deren Deponierung wurde auch das Volumen der abgelagerten Abfälle wesentlich verringert. Neben dem wichtigen klimarelevanten Aspekt der Methanminimierung konnte damit auch das vorhandene Deponievolumen effizienter genutzt werden, so dass auf Jahre hinaus die Entsorgungssicherheit mit den vorhandenen Deponien gegeben war. Auf den Deponien werden seither nur noch mineralische oder mineralisierte Abfälle abgelagert, die nicht vermieden oder verwertet werden können. Allerdings nehmen die Fälle zu, bei denen trotz unserer hochentwickelten Recyclingverfahren die Deponierung die einzige Entsorgungsoption darstellt. Dabei handelt es sich insbesondere um nicht vermeid- oder verwertbare Bodenaushubmassen sowie um Bau- und Abbruchabfälle, die sich aufgrund problematischer Inhaltsstoffe nicht für eine Verwertung eignen. Für die Beseitigung dieser Abfälle sind in Baden-Württemberg eine ausreichende Deponieinfrastruktur und hinreichende Deponiekapazitäten notwendig. Da bis auf wenige Ausnahmen keine privaten Deponien existieren, sind diese grundsätzlich von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) zu gewährleisten. Inzwischen zeichnet sich auch in Baden-Württemberg eine zunehmende Verknappung der Deponiekapazitäten ab. Zwar konnte die gesetzlich geforderte Restlaufzeit von wenigstens 10 Jahren bislang noch nachgewiesen werden, es war jedoch klar erkennbar, dass der Umfang der Deponieneuplanungen hinter dem tatsächlichen Bedarf an Ablagerungsvolumen immer stärker zurückblieb. Zudem konnten auch die historisch bedingten regionalen Disparitäten bei der Ausstattung mit Deponiekapazitäten nicht verringert werden. Im Zusammenhang mit der bis zum Jahresende 2021 anstehenden Überprüfung des Teilplanes Siedlungsabfall zum Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg wurde daher zwischen dem Umweltministerium und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, mit einer gemeinsam abgestimmten Deponiekonzeption für Baden-Württemberg eine Planungsgrundlage für die landesweit benötigten zusätzlichen Deponiekapazitäten zu schaffen und diese als Bestandteil in den künftigen Abfallwirtschaftsplan mit aufzunehmen. Über den Stand der Arbeiten an der Deponiekonzeption und die dabei erzielten Ergebnisse wird berichtet.
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Quelle: | Wasser und Abfall 03 (März 2021) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Ministerialrat Martin Kneisel M. Eng. Cem Pfeifer | |
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