Insbesondere durch erhöhte Wertstofftrennung, aber auch durch demografische und andere abfallwirtschaftliche Entwicklungen (wegbrechende Gewerbemengen, Abfallmanagementdienstleister etc.) wird das über die grauen Restabfallbehälter entsorgte Volumen immer geringer. In nahezu allen Gebieten Deutschlands werden jedoch die meisten Kosten über den „Verteilungsschlüssel Restabfallbehälter“ auf die Gebührenschuldner umgelegt. Bei Verteilung der weitgehend gleichen Kosten auf einen immer geringer werdenden Maßstab bedeutet dieses eine kontinuierliche Erhöhung der Gebührensätze und kann somit nicht zielführend sein. Dieses Problem und Lösungsmöglichkeiten werden im Beitrag im Detail erörtert.
Das Leistungsangebot der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wird durch die stetig steigenden abfallwirtschaftlichen Anforderungen sowie demografischer Entwicklungen immer umfangreicher. Durch diese höheren Anforderungen und deren Komplexität steigen die Kosten und der Aufwand der Kommunen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Trotzdem wird oftmals die Höhe der tatsächlichen Gebühren überschätzt (Abbildung 1). Früher wurden bei der Bemessung der Entsorgungsgebühren die Gesamtkosten der Entsorgung weitgehend nach einem einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab auf die Benutzer umgelegt. Zur Deckung der Kosten muss der Bürger Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen entrichten. Zur Erhebung von Gebühren ist die Kommune durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) ermächtigt. Nach verschiedenen Landesabfallgesetzen müssen Gebührenmodelle zusätzlich einen ökonomischen Anreiz zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung geben. Zudem wird aber verstärkt die Zukunftssicherheit der Gebührenmodelle in den Fokus kommen.
Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. | |
Quelle: | 9. Recyclingtage 2012 (September 2012) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck Dipl.-Ing. Kathrin Heuer | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Die kommunale Wertstofftonne und die Tücken des Vergaberechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2011)
Die Thematik der Wertstofftonne ist vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und zahlreicher Pilotprojekte, in denen der Kampf um die Systemführerschaft ausgetragen wird, derzeit Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Vorträge. Mit seiner Entscheidung vom 28.7.2011 hat das OLG Düsseldorf der Diskussion einen interessanten vergaberechtlichen Aspekt hinzugefügt, der allerdings mit der zurzeit heiß diskutierten Frage der Zulässigkeit einer Wertstofftonne rein gar nichts zu tun hat.
Kreislaufwirtschaftliche Wirkungen durch wiederaufbereitete Medizinprodukte
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Die Nachfrage nach Rohstoffen ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts stark angestiegen. Dieser Artikel befasst sich mit dem Gesundheitssektor, der für mehr als 4 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.
Weiterentwicklung der Bioabfallerfassung in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Mit dem Abfallwirtschaftsplan 2015 hatte sich das Land Baden-Württemberg für die Erfassung und Verwertung der häuslichen Bioabfälle ehrgeizige Ziele gesetzt, um die noch ausstehende vollständige flächendeckende Erfassung dieser Abfälle zu erreichen und mit dem Ausbau der dafür erforderlichen Verwertungsinfrastruktur eine hochwertige energetische und stoffliche Verwertung sicherzustellen.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 6)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Qualifizierung als Überwachungsstelle i.S.d. § 2 Nr. 9 Buchst. b) Alt. 2 EBV auf Grundlage einer Akkreditierung nach EN 17065
Herausforderungen der europäischen Kreislaufwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die europäische Kreislaufwirtschaft steht an einem Wendepunkt. Um die ehrgeizigen Ziele des Green Deals umzusetzen, wird ein "Weiter so“ nicht ausreichen, wenn damit nur die Fortsetzung der bisherigen Recyclingbemühungen gemeint sind.