Vor dem Hintergrund der globalen Düngemittelkrise hat sich die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen im letzten Jahr drastisch gesteigert. Hochwertige Komposte und Gärprodukte, die als Bodenverbesserungsmittel, organische Düngemittel oder als Torfersatz in Blumenerden verwendet werden, sind mehr gefragt denn je. Mit dem Inkrafttreten der EU-Düngemittelproduktverordnung im Juli 2022 ist der Weg geebnet worden, recycelte Materialien aus Bioabfällen als Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Das Ende der Abfalleigenschaft für getrennt gesammelte und behandelte Bioabfälle kann mit der Vermarktung von CE-gekennzeichneten Düngeprodukten erreicht werden. Eine unabhängige Zertifizierung der Kompost- und Gärprodukt-basierten Düngematerialien ist dafür unabdingbar.
Mit dem Kreislaufwirtschaftsaktionsplan [1], dem Green Deal [2] und der Klimastrategie „Fit for 55“ [3] der Europäischen Union wird das Ziel verfolgt, Europa bis 2050 klimaneutral zu bewirtschaften, Ressourcen zu sparen und Abfälle zu recyclen, um diese als Sekundärrohstoff wieder auf den Markt zu bringen. Dabei kommt dem Bioabfall eine besondere Rolle zugute. Bioabfälle, als reine, native organische Materialien, können durch die biologische Abfallbehandlung energetisch (Biogas, Biomethan, Kohlendioxid) verwertet als auch stofflich wieder zurück in den natürlichen Kreislauf (Kompost, Gärprodukte) geführt werden. Vor dem Hintergrund der globalen Düngemittelkrise [4] hat sich die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen im letzten Jahr drastisch gesteigert. Hochwertige Komposte und Gärprodukte, die als Bodenverbesserungsmittel, organische Düngemittel oder als Torfersatz in Blumenerden verwendet werden, sind mehr gefragt denn je. Mit dem Inkrafttreten der EU- Düngeproduktverordnung [5] im Juli 2022 ist der Weg geebnet worden, recycelte Materialien aus Bioabfällen als Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Das Ende der Abfalleigenschaft für getrennt gesammelte und behandelte Bioabfälle wird mit der CE-Kennzeichnung erreicht. Eine unabhängige Zertifizierung der Kompost- und Gärprodukt- basierten Düngematerialien ist dafür unabdingbar.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Dr. Stefanie Siebert | |
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Eckpunkte für wettbewerbsoffene Ausschreibungen für Bioabfallvergärungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Beschaffung neuer Bioabfallvergärungsanlage bzw. die Ertüchtigung vorhandener Kompostierungsanlagen um Komponenten der Bioabfallvergärung erfolgt vielfach durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder von diesen beherrschte Gesellschaften, also durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts. Der Auftragsgegenstand liegt zudem regelmäßig oberhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen. Daher haben die Beschaffungen den Vorgaben des GWB in Verbindung mit der VOB/A EU zu entsprechen.
Neubau einer Trockenvergärungsanlage mit Gaseinspeisung am Standort der MVA Augsburg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2013)
Die AVA betrieb seit 1994 eine geschlossene Kompostierung, in welcher jährlich ca. 60.000 t kompostierbare Abfälle verarbeitet wurden. Da bei der Kompostierung das energetische Potenzial von Bioabfällen nicht genutzt wird, hat sich die AVA für die Errichtung einer Vergärungsanlage entschieden.
Bioabfallsammlung in Ballungsräumen - Flächendeckung sinnvoll?
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (1/2011)
Im Referentenentwurf der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 06.08.2010 wird im Paragraph 11 Absatz 1 die Forderung aufgestellt, dass überlassungspflichtige Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln sind. In einem Eckpunktpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Referentenentwurf heißt es, dass bis 2015 flächendeckend die getrennte Erfassung von Bioabfällen eingeführt werden soll. Ziel sei es, das hohe Ressourcenpotential der bislang über den Hausmüll erfassten Bioabfälle effizienter zu erschließen.
Biomasse - Quo vadis? Verbrennen, vergären, kompostieren – Was ist vernünftig?
© IWARU, FH Münster (2/2009)
Der Umgang mit getrennt erfasster Biomasse - sei er nun vernünftig oder auch unvernünftig – ist seit geraumer Zeit ein Top Thema auf der Agenda zahlreicher Politiker, Wirtschaftsvertreter, Lobbyisten sowie Umweltschützer dieser Welt. Spätestens seit der denkwürdigen Welt-Klima-Konferenz von Kyoto (1997) zieht der viel zitierte Klimawandel vehement durch die Medienlandschaft. Seitdem wird auch heftig darüber gestritten wie zukünftig die Biomasse verwertet werden soll. Auch wenn durch die aktuelle Finanzkrise der Klimaschutz scheinbar in den Hintergrund gedrängt wurde ist es unstrittig, dass dem Klimawandel entgegengewirkt werden muss.
Trockenvergärung im Kammer-Verfahren am Beispiel der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (12/2008)
Bereits 2002 traf der Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg- Eckernförde mbH (AWR) zwei richtungweisende Entscheidungen: Ab 2008 sollte die Verarbeitung der getrennt erfassten Bio- und Pflanzenabfälle in Eigenregie erfolgen. Zudem sollten die Abfälle vor der Kompostierung zur Energieerzeugung genutzt werden. Heute, vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie- und Rohstoffpreise, erweist sich die Beschlussfassung von damals als klimapolitisch vorausschauend und auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als richtig.