Die Aktualisierung der Registrierung während und nach Abschluss des Evaluierungsverfahrend nach REACH

Die Dossier- und Stoffbewertung gehört zu den derzeit besonders aktuellen Pflichtaufgaben der Behörden - ECHA und zuständige nationale Behörden. Die etwa 27.000 Regierungsdossiers der ersten Regierungsstufe und die etwa 9030 Dossiers der zweiten Stufe geben hierzu reichlich Material.

Die inhaltlichen Fragen der Dossierbewertung nach den Art. 40 und 41 REACH-VO und die der Stoffbewertung nach Art. 44 ff. sind bereits ausführlich dargestellt worden. Das Gleiche gilt für das Verfahren der Bewertung nach Art. 50–54. Inzwischen gibt es praktische Erfahrungen, insbesondere mit dem Verfahren der Dossierbewertung nach Art. 40 und 41, mit dem die Chemikalienagentur (nachfolgend ECHA) z.B. fehlende Wirbeltierstudien nach den Anhängen IX und X zur Herstellung der compliance einer Registrierung anfordern kann. Auch eine Reihe von Entscheidungen der Widerspruchskammer (nachfolgend BoA ent- sprechend dem englischen Ausdruck Board of Appeal) zu solchen Informationsanforderungen der ECHA liegen inzwischen vor. Sämtliche Entscheidungen des BoA sind auf der Website des BoA, die Teil des Internetauftritts der ECHA sind, veröffentlicht.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 05/2013 (November 2013)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Horst von Holleben

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