Im Energierecht gibt es zunehmend Vorgaben, die über ökonomische Belastungen oder Begünstigungen wirtschaftliche Anreize für bestimmte Tätigkeiten setzen. Die verschiedenen Vorgaben werden im Kontext der Klärschlammverbrennung vorgestellt.
Im Energierecht gibt es eine wachsende Zahl an Vorgaben, die nicht ordnungsrechtlich oder regulatorisch ausgestaltet sind, sondern über ökonomische Belastungen oder Begünstigungen wirtschaftliche Anreize für bestimmte Tätigkeiten setzen. Teilweise sind diese Maßnahmen als (klassische) Steuern ausgestaltet, die neben einem ökologischen Lenkungszweck damit auch der Einnahmenerzielung dienen. Es gibt aber auch weitere Instrumente, wie die verschiedenen Umlagen-Systeme (EEG, KWKG etc.), die im Jahre 2022 gesetzgeberisch erheblich umgestaltet wurden, wie auch die Sonderabgaben in Form des Zertifikatehandels.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
| Quelle: | Wasser und Abfall 02-03 (März 2023) | |
| Seiten: | 5 | |
| Autor: | Niko Liebheit | |
| Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden. | ||
Zukunft der Klärschlammentsorgung
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes sollte Klärschlamm mittelfristig nur noch thermisch verwertet werden
Risiko bodenbezogene Klärschlammverwertung
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Aktuellen Untersuchungen zufolge können sich durch die Düngung vor allem organische Schadstoffe im Boden anreichern
Düngemittel aus Klärschlammasche
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Die Ergebnisse aus dem EU-Projekt SUSAN legen die großtechnische Umsetzung eines neuen thermochemischen Verfahrens für die Phosphor-Rückgewinnung nahe
Internationales Klärschlamm-Symposium
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung
AUF EIN WORT
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Klärschlamm darf nicht auf den Boden