Entschlammung von Flachseen am Beispiel des Steinhuder Meeres

Die Verlandung von Flachseen ist ein natürlicher Vorgang, der mitunter für die verschiedenen Gewässernutzer Nachteile mit sich bringt. Die Entschlammung in kritischen Bereichen stellt bei der Gewässerunterhaltung hohe Anforderungen an die Entnahme des Sediments. Abfallrechtliche Vorgaben entscheiden dabei über den Umgang mit dem entnommenen Baggergut.

Aufgrund der zwischenzeitlich geschaffe­nen Spezialvorschriften im Deponierecht ist es möglich, auch für nicht verwertbare organikreiche Sedimente, wie sie beim Ausbaggern des Steinhuder Meeres anfal­len, verordnungskonforme Lösungen für deren Beseitigung zu finden. Eine Verwer­tung scheitert in vielen Fällen daran, dass die Schadstoffgehalte des Bodenschutz­rechtes für ein Einbringen in die durch­wurzelbare Bodenschicht nicht eingehal­ten werden (§ 12 BBodSchV i.V.m. § 7 BBo­dSchG), z. B. weil Cadmium aus der landwirtschaftlichen Phosphatdüngung über Zuflüsse (einschließlich Gräben und diffuse Einträge) in das Gewässer gelangt und sich im Sediment angereichert hat.

Für die Verwertung in technischen Bauwerken sind – gemessen an der ein­schlägigen Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von minera­lischen Abfällen – Technische Regeln“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – höhere Konzentrationen an Schadstoffen zulässig. Das Material überschreitet jedoch oft einen organischen Anteil, wie er für die Verwendung in tech­nischen Bauwerken (z. B. Lärmschutzwall) technisch und unter Umweltschutzge­sichtspunkten vertretbar ist. Dies gilt glei­chermaßen für die Verfüllung von Abgra­bungen zu Rekultivierungszwecken, wie sie mit Bodenaushub regelmäßig durchge­führt wird.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 07/08 2015 (August 2015)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dr. Conrad Ludewig
Dipl.-Ing. Gunther Weyer

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