Beim Rückbau von Kernkraftwerken fällt eine geringe Menge auf Deponien der Klasse DK I oder höher zu beseitigender Abfälle an.
Entsorgungspflichtig sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), die sich aufgrund der Diskussion in der Öffentlichkeit und der agierenden Bürgerinitiativen großen Problemen gegenübersehen. Die rechtliche Situation ist eindeutig, sodass sich die örE dieser ungeliebten Aufgabe
stellen, nicht jedoch ohne jeden Schritt zu hinterfragen.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 30. Abfall- und Ressourcenforum 2018 (April 2018) | |
| Seiten: | 14 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
| Autor: | OAR, Dipl.-Ing. Klaus Nagel | |
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XXVIII. Sächsisches Altlastenkolloquium
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2025)
Am 4. und 5. November 2024 fand das XXVIII. Sächsische Altlastenkolloquium (SALKO) im Tagungssaal der Dreikönigskirche in der Dresdner Neustadt statt.
Sachverständigentätigkeit in der Altlastensanierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2025)
Beleuchtet werden das Sachverständigenwesen im Themenfeld Altlasten, die möglichen Arten der Zulassung bzw. Bestellung von Sachverständigen sowie die entsprechenden Anforderungen. Ein neues Anerkennungsfeld stellt das Thema „Sachverständige für radioaktive Altlasten“ dar, mit dem eine Regelungslücke in Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung geschlossen wurde.
Rechtsfragen der Zwischenlagerung von hochradioaktiven wärmeentwickelnden Abfällen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
This article deals with the fact that the final disposal process for highly radioactive waste will be delayed way beyond the envisaged date of 2031. It will take several decades more to store this waste in the 16 interim storage facilities.
Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und Rechtsschutz – ein Königsweg zur Lösung eines „verzwickten“ Umweltproblems?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2018)
Bei der Einführung der zivilen Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung durch das Atomgesetz von 1959 dachte kaum jemand an die Probleme, welche die Entsorgung der nuklearen Abfälle (bestehend aus abgebrannten Brennelementen und flüssigen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung) einmal bereiten würde. Dabei spielen hochradioaktive Abfälle wegen der extrem langen Halbwertzeiten eine besondere Rolle. Gesetzliche Regelungen zur Entsorgung enthält das Atomgesetz erst seit 1976.
Zur Endlager-Kommission, den Sondervoten zum Abschlussbericht und ausgewählten Bereichen der Novelle des StandAG 2017
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2017)
Gemäß § 3 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) vom 23.7.2013 erfolgte im April 2014 die Einsetzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (kurz: Endlager-Kommission) durch Bundestag und Bundesrat. Die Endlager-Kommission sollte auf Grundlage des § 4 StandAG alt einen umfassenden Bericht bis Ende 2015 zu diversen inhaltlichen Aspekten der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle erarbeiten.