Zur Überlassungspflicht von einem Abfallgemisch aus Krankenhausabfällen und gemischten Siedlungsabfällen

Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.3.2015
– 8 A 11003/14.OVG

Mit Urteil vom 11.3.2015 hat das OVG Rheinland-Pfalz das Urteil des VG Trier aufgehoben und entschieden, dass hinsichtlich des beider Klägerin anfallenden Abfallgemischs aus Krankenhausabfällen und gemischten Siedlungsabfällen keine Überlassungspflicht an den Beklagten als dem vor Ort zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2015 (September 2015)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Urte Wiemken

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