Am 1.12.2010 ist die novellierte Fassung der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffVO 2010) in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung wurden zuvorderst die notwendigen Anpassungen an die CLP-Verordnung2 und die REACHVerordnung vorgenommen. Während die Anpassungen an die REACH-Verordnung überwiegend redaktioneller Natur sind, machte die Anpassung an die CLP-Verordnung auch inhaltliche Änderungen erforderlich. Gleichzeitig wurde die Gefahrstoffverordnung auf der Basis der Erfahrungen mit der bislang gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO 2005) und der Empfehlungen des Ausschusses für Gefahrstoffe4 sowie sonstiger europarechtlicher Vorgaben und nationaler Überlegungen weiterentwickelt. Dieser Beitrag untersucht die neuen rechtlichen Bestimmungen der GefStoffVO 2010, identifiziert neue Pflichten und erläutert das veränderte haftungsrechtliche Regime, insbesondere beim Umgang mit krebserregenden, erbgutverändernden
oder reproduktionstoxischen Stoffen (CMRStoffe).
1. Anpassungen an die REACH-Verordnung Die erforderlichen Anpassungen an die REACH-Verordnung betreffen insbesondere den Anhang IV der GefStoffVO 2005 mit den früher darin enthaltenen Herstellungsund Verwendungsbeschränkungen. Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung enthält Anhang XVII dieser Verordnung EU-weit verbindliche und unmittelbar geltende Beschränkungen. Die entsprechenden nationalen Regelungen wurden deshalb aus dem Anhang der GefStoffVO 2010 gestrichen. Neben den nun EU-weit verbindlich geregelten Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen gibt es jedoch weiterhin noch einige nationale Einträge, die von Anhang XVII der REACH-Verordnung abweichen5. Diese rein nationalen Ergänzungen finden sich in Anhang II der GefStoffVO 2010, etwa zu Tätigkeiten mit Asbest, Benzidin, 4-Nitrobiphenyl, Pentachlorphenol und seinen Verbindungen, Kühlschmierstoffen und Korrosionsschutzmitteln, biopersistenten Fasern sowie besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen. In die Liste der besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffe wurden neu Dimethyl- und Diethylsulfat aufgenommen. Die in Anhang II der GefStoffVO 2010 genannten, besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffe dürfen wie bisher nur in geschlossenen Anlagen hergestellt oder verwendet werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 06/2011 (November 2011) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus Christian Alexander Mayer Carsten Schucht | |
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Rückführung von Gipsabfallstoffströmen - Identifizierung und Bewertung
anfallender Gipsabfälle
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Recyclinggipse können einen Beitrag leisten, den zukünftig wegfallenden REAGips
zumindest teilweise zu kompensieren. Das Forschungsprojekt RueGips betrachtet bestehende Gipsabfallströme, prüft das Recycling dieser Abfälle, erarbeitet und erprobt ein Sammel- und Logistikkonzept für einen ausgewählten Abfallstrom. Kernziel des Projektes ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, welche die Rückführung von recyclingfähigen Gipsabfällen steigern und somit die Verfügbarkeit von RC-Gipsen erhöhen. Erste Ergebnisse des Projektes zeigen, dass in Deutschland überwiegend Gipsplattenabfälle aus dem Rückbau einem Recycling durch Aufbereitungsanlagen zugeführt werden und andere Gipsabfälle nicht bzw. nur in einem geringen Maße im Kreislauf geführt werden. Weiterhin konnte bereits ermittelt werden, dass Recyclinggipse nach Herkunft und bisheriger Anwendung unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen.
Ressourceneffizienz der Rückgewinnung von Indium mittels chlorhaltiger Abfälle auf der "Chlor-Plattform"
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Messgrößen für Technologien und Maßnahmen, die zu einer Steigerung ressourceneffizienten Handelns führen, können ebenso mannigfaltig sein, wie die Wege zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz selbst. Um Empfehlungen für unternehmerische und politische Entscheidungsprozesse aussprechen zu können ist jedoch eine Vergleichbarkeit solcher Messgrößen relevant. Vor diesem Hintergrund wurde eine für Ökobilanzen nutzbare Methodik entwickelt, die den abiotischen Ressourcenverbrauch ganzheitlich messbar macht. Am Beispiel der Rückgewinnung von Indium mittels chlorhaltiger Abfälle vom Projekt „Chlor-Plattform“ wird die Ressourceneffizienz und eine Ökobilanzierung in der Kategorie Treibhauspotential aufgezeigt.
Mining the Future – Untersuchungen zur Tunnelausbruchverwertung am
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CERN (Conseil Européen pour la Recherche Nuléaire) ist mit ca. 3400 Mitarbeiter,
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Nachhaltigkeit im Erdbau – Zeitweise fließfähige selbstverdichtende
Verfüllbaustoffe aus mineralischen Baurestmassen
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Mineralische Baurestmassen (z. B. Bodenaushub und Bauschutt) stellen nicht
nur in Deutschland jährlich den größten Abfallstrom dar und müssen gemäß dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz möglichst hochwertig wiederverwendet werden. Obwohl die Wiederverwendung mineralischer Baurestmassen in Deutschland mittlerweile weit fortgeschritten ist, gibt es für einige Stofffraktionen mit vergleichsweise ungünstigen erdbautechnischen Eigenschaften häufig keine hochwertige Verwertungsmöglichkeit, weshalb diese nach wie vor verfüllt oder
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Die Versatzentwicklung des Bergwerks Preinsfeld – Auch eine Abfallgeschichte
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Aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt im Gipsbergbau Preinsfeld die
Verfüllung mit bergfremdem Material, da es nach Stilllegung des Bergwerks aufgrund von Wasserzutritten und der Instabilität des Grubengebäudes zu Verbrüchen bis zur Tagesoberfläche kam. Um das Grubengebäude zu stabilisieren, wurde zunächst Realit, ein Abfall aus der Rauchgasentschwefelung, eingesetzt. Nach Ende der Verfügbarkeit dieses Materials wird derzeit gips-haltiges Tunnelausbruchmaterial des Semmering-Basistunnels im Sturzversatz eingesetzt.
Da Mineralwolleabfall zukünftig verwertet statt deponiert werden soll, wird an der Möglichkeit eines einsetzbaren Versatzprodukts mit Mineralwolleabfall geforscht. Hierfür wurden im Labor unterschiedliche Rezepturen hinsichtlich ihrer einaxialen Druckfestigkeit und dem daraus resultierenden gebirgsstabilisierenden Einfluss getestet. Weiters muss das Eluat aus dem Versatzprodukt Grenzwerte, die für eine Bodenaushubdeponie vorgeschrieben sind, einhalten.