Auch nach der verbindlichen Einführung des elektronischen Nachweisverfahren (eANV) stehen noch immer viele Unternehmen vor Problemen. Reiner Wagner, Geschäftsführer des Aachener Ingenieurbüros Dikon, kennt aus seiner Beratungstätigkeit die Nöte von Abfallerzeugern angesichts der administrativen und technischen Herausforderungen. Denn im Gegensatz zu anderen betrieblichen Geschäftsprozessen, die elektronisch vernetzt aufgebaut sind, beruht das Management der betrieblichen Entsorgung noch immer gewissermaßen auf Handarbeit.
(23.02.2010) Das Thema Entsorgung konnte bisher nicht effektiv und transparent in die bestehenden Betriebsabläufe integriert werden. Unterschiedlichste Abfallstoffe, darunter häufig gefährliche Abfälle, möglicherweise an verschiedenen Betriebsstandorten, die Auswahl der Entsorger, intransparente Kosten, die gesetzlichen Auflagen, die Organisation der betrieblichen Prozesse und die Bewältigung der Datenflut – das ist für die meisten Unternehmen ein schwieriges, arbeitsaufwändiges und teilweise unbekanntes Terrain...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Januar/Februar 2011 (Februar 2011) | |
Seiten: | 1 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Klaus-Peter Beuth | |
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Frühstart mit System - Ein Jahr elektronische Nachweisführung mit Modawi im ‚Chempark’
© Deutscher Fachverlag (DFV) (4/2010)
Die eANV-Lösung Modawi unterstützt seit zwölf Monaten den ‚Chempark’ bei der elektronischen Nachweisführung. Über 40.000 Entsorgungsvorgänge wurden in 2009 abgewickelt. Currenta, der Manager und Betreiber des ‚Chempark’, hat damit das elektronische Abfallnachweisverfahren viel früher eingeführt als gesetzlich vorgeschrieben. Modawi eignet sich als eANV-Lösung insbesondere aufgrund seiner guten Integrationsfähigkeit in die Portallösung.
Die Frist ist um: Abfallnachweise nur noch elektronisch
© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2011)
Wer in Deutschland gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert oder entsorgt, muss dies lückenlos dokumentieren. Hierfür verlangt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bereits seit April 2010 digitale Nachweis- und Begleitscheine. Seit dem 1. Februar 2011 brauchen neben den Entsorgern nun auch alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle Signaturkarten. Die bislang gültige Übergangsfrist für unterschriebene Quittungsbelegverfahren lief im Januar ab.
Schwere Kinderkrankheiten: Elektronisches Nachweisverfahren schwächelt noch immer
© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2010)
Seit dem 1. April 2010 müssen die Nachweise über den Verbleib gefährlicher Abfälle in elektronischer Form geführt werden. Der Weg ins digitale Zeitalter erwies sich vom Start weg jedoch für viele Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger als äußerst holprig. Vor allem die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder fungierte teilweise als Sackgasse.
Improvement of hazardous waste management in Turkey through introduction of a web-based system for data collection and quality control
© Wasteconsult International (6/2010)
The Waste Framework Directive (WASTE FRAMEWORK DIRECTIVE, 2008) specifies certain measures to ensure that waste is recovered or disposed of in accordance with Article 13, i.e. without endangering human health or harming the environment. Specific measures laid down in the WFD include the introduction and common use of appropriate classification systems (LoW: Art. 7; recovery and disposal codes: Annex I and II), the principle of producer responsibility (Art. 14, Art. 15), the issue of permits for waste treatment facilities (Art. 23), the drafting of waste management plans (Art. 28), the requirement that the actors of waste management shall be subject to appropriate periodic inspections (Art 34) and their obligation to keep records on their activities (Art. 35).
Gefährliche Abfälle koordinieren - E-Government 2.0-Projekt geht an den Start
© Deutscher Fachverlag (DFV) (7/2008)
Ab 2010 wird für alle an der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten die elektronische Nachweisführung gemäß Novelle der Nachweisverordnung verpflichtend. Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) bietet dazu eine bundesweit einheitliche elektronische Plattform zu den Behörden.