Grundlagen für die Verrechnung von Littering-Beseitigungskosten an die Hersteller

Die EU verschiebt im Rahmen der Einwegkunststoff-Richtlinie unter dem Begriff der erweiterten Herstellerverantwortung die Verantwortung für das Sammeln und Entsorgen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf die Hersteller. Bisher durchgeführte Littering-Studien sind begrenzt und die unterschiedliche Methodik macht die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schwierig. Die Aufgabenstellung des vorliegenden Projektes ist es, eine methodische Grundlage für die Verrechnung von Streumüll- Beseitigungskosten an Herstellervertreter zu schaffen. Relevante
Kenngrößen für die Berechnung der ERP-Kostenersätze sind Stückzahlen, Produktionszeit sowie Kosten für Sammlung, Transport und Beseitigung.

Littering beschreibt die Gegenstände, das Wegwerfen und die Tatsache an sich, wenn Personen ihren Müll achtlos in die Umgebung entsorgen. Den Großteil der Kosten für die Littering-Beseitigung wird aktuell von den Gemeinden aufgebracht. Die EU verschiebt im Rahmen der Einwegkunststoff-Richtlinie (Europäische Kommission 2019) unter dem Begriff der erweiterten Herstellerverantwortung (extended producer responsibility, ERP) die Verantwortung für das Sammeln und Entsorgen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (single use plastic products, SUP) auf die Hersteller. Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (Bundesgesetz 2008) und die Verpackungsverordnung (Bundesgesetz 2014) bestimmen dazu, dass Sammel- und Verwertungssysteme diese Verantwortung zu tragen haben. Über die Messung von Littering und die daraus errechneten tatsächlichen Kosten herrscht in Europa Unklarheit, es gibt aber mehrere Ansätze. Von der Europäischen Kommission wurden Leitlinien für die Kostenberechnung angekündigt.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2022 (November 2022)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Mag. Dr. Martin Wellacher

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