Entwicklungen im europäischen und nationalen Deponierecht

Deponien leisten einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit, zudem ist die Deponie als Schadstoffsenke ein unverzichtbarer Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Um den Klima- und Umweltschutz voranzutreiben, wurde das Deponierecht auf nationaler und europäischer Ebene weiterentwickelt.

Auf EU-Ebene wurde die Begrenzung der Deponierungsquote von Siedlungsabfällenauf 10 % bis 2035 beschlossen. Die Anhänge IV und V der EU-POP-Verordnung stehenin der Diskussion, geändert zu werden und auch die Entwicklung der Beseitigungvon Quecksilber ist beachtlich.Auf nationaler Ebene wurden neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der NationalenKlimaschutzinitiative eingeführt, der BQS 10-1 für Deponiegas erarbeitet und die Mantelverordnungnach 15 Jahren Bearbeitungsdauer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

1 Entwicklungen im europäischen Deponierecht

1.1 Aktuelle Informationen zum Deponie-BREF
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IED) bildet die Grundlage für die Genehmigung,den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevantenIndustrieanlagen in Europa. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umweltzu erreichen. Ein Kernelement der IED sind die besten verfügbare Techniken (BVT),die in den BVT-Merkblättern (BREFs) beschrieben werden. Ein wichtiger Teil der BVTMerkblättersind die BVT-Schlussfolgerungen, die eine rechtliche Verbindlichkeit mitsich bringen und von allen Mitgliedsstaaten ins nationale Recht umgesetzt werdenmüssen.Schon in den 1990er Jahren wurde bereits über ein BREF Deponien diskutiert, dochentschieden sich die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten dagegen. Denn fürsie stellte die damalige Deponierichtlinie den Stand der Technik dar, sodass ein extra
BREF als nicht notwendig angesehen wurde.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 33. Abfall- und Ressourcenforum 2022 (April 2022)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 6,50
Autor: Anne Bachmann

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.

Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den praktischen Betrieb einer Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.

Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.

Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.

bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2015)

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll