Das KrWG denkt von der Sammlung und deren Organisation her. Es sollte vom Produkt und Sekundärrohstoff, dem Erzeugnis des Aufbereitungsprozesses, ausgehend gedacht werden. Um Kreislaufwirtschaft realisieren zu können, geht es um die Produktverantwortung und um das Produktdesign.
Wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, marktfähige Erzeugnisse in den Stoffkreislauf zurückzuführen, bleibt die schadlose und energieeffiziente energetische Verwertung als umweltverträgliches Behandlungsverfahren von Abfällen. Recycling ist kein Selbstzweck. In der Kreislaufwirtschaft ist Abfall nur eine notwendige Übergangsphase. Das heißt, Abfall ist ein notwendiger Teil des Kreislaufs, sodass Abfall nichts „Schlechtes“ ist, der „stigmatisiert“ werden sollte. Die Bewirtschaftung von Abfall ist in der Kreislaufwirtschaft notwendig und sollte genauso „normal“ werden, wie der Umgang mit „Neuware“.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 17 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 8,50 | |
Autor: | Dr.-Ing. Alexander Gosten | |
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Erfahrungen mit dem Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil ist – neben der Abfallvermeidung – eine wichtige Voraussetzung, um die Transformation in eine nachhaltigere, ressourcenschonende und klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Die ambitionierten Umweltschutzziele, wie sie etwa im Klimaschutzgesetz oder auf europäischer Ebene im Green Deal formuliert wurden, sind nur mit einer solchen Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
In der Gesetzesbegründung rechtfertigt der Gesetzgeber die Einführung der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht durch das immer drängendere Problem der „Wegwerfgesellschaft“ und der damit einhergehenden Ressourcenvernichtung. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist
die Lösung des Problems der Retourenvernichtung, bei der retournierteWare des Kunden – vor allem im Versandhandel – aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, zu denen auch steuerrechtliche Implikationen
zählen, vernichtet wird.
Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen
Kreislaufwirtschaft: Finanzielle Anreize für ökologische Verpackungen setzen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgelegt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“
Anforderungen an eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie mit Blick auf die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2023)
Formuliert werden die Anforderungen an eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie aus Sicht der Unternehmen der deutschen Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft. Die Anforderungen sind in den letzten Monaten in Arbeitskreisen und Fachbereichen des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), in seinen Regionalveranstaltungen sowie auf einer Konferenz mit externen Teilnehmern entworfen worden.