Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Die Deponierung von Abfällen ist trotz der deutlichen abfallrechtlichen Priorisierung von Vermeidung und Recycling weiterhin notwendig, insbesondere für nicht recycelbare oder gefährliche Abfälle. Der rechtliche Rahmen legt mit der Abfallhierarchie den Vorrang der Verwertung fest, ermöglicht jedoch Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Neue Regelungen in der Deponieverordnung sowie das Inkrafttreten von EBV und BBodSchV- Novelle verstärken den Verwertungsvorrang und schärfen die Abfallhierarchie, um die Deponiemengen zu reduzieren. Dennoch wird auch in Zukunft ein erheblicher Bedarf an Deponiekapazitäten bestehen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 35. Abfall- und Ressourcenforum 2024 (April 2024) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Gregor Franßen | |
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Gute Entwicklungschancen
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Gefährliche Abfälle unter der Lupe - Öko-Institut prüft Müllverwertung im Straßen- und Landschaftsbau
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Die Verwertung gefährlicher Abfälle auf Hausmülldeponien gewinnt vor dem Hintergrund des nahenden Verbots für die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle deutlich an Brisanz. Das Öko-Institut hat aus diesem Anlass die obertägige Verwertung gefährlicher Abfälle nach Immobilisierung untersucht und in einer vergleichenden Bewertung dem Bergversatz gegenübergestellt.
Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
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Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
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Ergebnisse der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“
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Eine der wesentlichen Maßnahmen in der Stilllegungsphase einer Deponie ist die Herstellung der Oberflächenabdichtung. Die Deponieverordnung (DepV) [2] schreibt ebenso wie die Verwaltungsvorschriften TA Abfall [6] und TA Siedlungsabfall (TASi) [7] für die Oberfläche von Deponien je nach Deponieklasse unterschiedliche Regelabdichtungssysteme vor. Gleichzeitig lässt die DepV über die Regelungen in deren Anhang 1 gleichwertige Systemkomponenten und gleichwertige Kombinationen von Systemkomponenten zu. Weitere Möglichkeiten für Ausnahmen und Abweichungen in diesem Zusammenhang bieten die §§ 3 Absatz 8 und 14 Absatz 6 DepV. Es besteht daher auch unter den stringenten Vorgaben der bestehenden Verordnung Gestaltungsspielraum für alternative Abdichtungen.