Neuerungen im Umgang mit Altlasten aufgrund der erwarteten Reform des Altlastensanierungsgesetzes

Der Umgang mit Altlasten erfolgt in Österreich auf Basis des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG). Wesentliche Elemente des ALSAG sind die Erfassung von Altlasten, die Finanzierung und die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Das ALSAG soll einer umfassenden Reform unterzogen werden. Es existiert bereits ein Gesetzesentwurf, der weitreichende Änderungen verheißt. Diese umfassen unter anderem neue Beurteilungskriterien für Altlasten, die Einführung eines eigenen Altlastenverfahrensrechts, den Entfall der Haftung des Liegenschaftseigentümers, Neuerungen betreffend die Rechtsnachfolge und Anpassungen der Förderbestimmungen. Dieser Beitrag bietet einen Abriss der wesentlichen, zu erwartenden Änderungen.

Es wirkt fast paradox, doch ist nach der derzeitigen Rechtslage die Sanierung von Altlasten im Wesentlichen nicht im ALSAG selbst geregelt. Der insoweit einschlägige § 17 ALSAG normiert zwar die Zuständigkeitskonzentration zugunsten des Landeshauptmannes (Scheichl & Zauner 2010, § 17 Rz 2), Zwangsmaßnahmen hinsichtlich der Sanierung von Altlasten zu verfügen, in der Sache verweist die Norm aber auf die einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994, des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002). Das ALSAG ist insofern lediglich eine (dynamische) Verweisungsnorm (Scheichl & Zauner 2010, § 17 Rz 1).
Mit der ALSAG Novelle wird die Durchführung von Altlastenmaßnahmen unmittelbar im ALSAG neu selbst geregelt sein. Mit Ausweisung der Altlast tritt gemäß § 19 Abs 3 ALSAG neu eine Verfahrenskonzentration ein. Andere bundesrechtliche Vorschriften sind mit Ausweisung der Altlast auf die Sanierung von Altlasten nicht mehr anwendbar. Bewilligungen, Genehmigungen oder Anzeigen nach anderen bundes-rechtlichen Vorschriften (unbenommen des UVP-G 2000) sind nicht erforderlich. § 19 Abs 4 ALSAG neu normiert, dass altlastenbezogene Verpflichtungen nach an-deren Bundesgesetzen „erlöschen“ (gemeint wohl eher „nicht mehr anwendbar sind“). Aufrecht bleiben jedoch bereits durch individuelle Anordnung konkretisierte Rechtspflichten, sprich durch Bescheid getroffene Anordnungen.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2020 (November 2020)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Peter Ivankovics
Mag. Ruth Ladeck

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Last mit der Altlast: Rechtssicherer Umgang mit Abfällen im Tief- und Rohrleitungsbau
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (3/2017)
Eine Kolonne im Tief- und Rohrleitungsbau bewegt im innerstädtischen Bereich im Durchschnitt etwa 4 t Aushubmaterial pro Tag. Ein Unternehmen mit ca. 40 Mitarbeitern kommt somit auf rund 5.000 t/Jahr, wobei ca. 60 % davon als Überschussmassen anfallen. Handelt es sich hierbei um Abfall, muss dieser laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gemeinwohlverträglich entsorgt werden.

bifa-Text Nr. 57: Die Abfallwirtschaft im Jahr 2030 - Eine Szenarioanalyse nicht nur für Bayern
© bifa Umweltinstitut GmbH (5/2012)
In einer neuen Studie des bifa Umweltinstituts werden mögliche Entwicklungen der regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die bayerische Abfallwirtschaft im Jahr 2030 dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsstrukturen und auf die Ökoeffizienz. Das Projekt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Ergebnisse bieten auch anderen Behörden, Unternehmen und Verbänden in Deutschland eine Basis für die eigene Positionierung und Strategieentwicklung.

Zukunft der Klärschlammentsorgung
© Rhombos Verlag (9/2008)
Aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes sollte Klärschlamm mittelfristig nur noch thermisch verwertet werden

Die TRGS 517
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008

Gute Entwicklungschancen
© Rhombos Verlag (1/2008)
Die deutsche Entsorgungswirtschaft verfügt über ein großes Potential für Umwelttechnik und Arbeitsplätze

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?