Nach der Novelle des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes zur Überwachung von Grundstücksentwässerungen sind die Reaktionen der Kommunen landesweit sehr unterschiedlich. Beim Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) denkt man gar nicht daran, die intakte Grundstücksentwässerung als Thema von der Agenda zu streichen, wie es derzeit vielerorts geschieht. Im Gegenteil: Das Potenzial, das die novellierte Rechtslage bietet, wird zu einem Update des Lüner Modells genutzt, welches die Prüfung der Anschlusskanäle nun mit der Inspektion der öffentlichen Kanalisation verbindet.
Kombiniert mit aktuellen technische Innovationen und gemanagt durch die Grundstücksentwässerungs-Datenbank GEIS und die GIS-Software „Kanal++“, eröffnet die neue Lünener Vorgehensweise ein erhebliches Einsparpotenzial für alle Beteiligten und stößt sogar bei der landespolitischen Prüf-Opposition auf Anerkennung.
Die aktuelle Rechtslage in NRW in Sachen Grundstücksentwässerung stellt sich nach der letzten Novelle des Landeswassergesetzes bzw. der SüwVOAbw so dar: In Wasserschutzgebieten liegende Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser, die vor 1965 gebaut wurden, sind bis Ende 2015 zu prüfen, Anlagen zur Ableitung von gewerblichem Abwasser, die vor 1990 gebaut wurden, ebenfalls. Alle anderen Leitungen sind bis Ende 2020 zu prüfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten unterliegen die Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsleitungen einer landesrechtlichen Prüffrist zur Funktionsprüfung nicht mehr. Ausgenommen sind Gewerbebetriebe, die der Abwasserverordnung unterliegen, diese haben ihre Anlagen bis zum Jahr 2020 zu prüfen. Das Land überlässt es den Gemeinden, durch Satzung Fristen zu erlassen, falls sie es für erforderlich hält. Dass die privaten Abwasseranlagen nach dem rechtssystematisch vorrangigen WHG des Bundes auch außerhalb von Wasserschutz- Zonen weiterhin generell prüfpflichtig sind, bleibt allerdings unberührt.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 10 - 2014 (Oktober 2014) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Claus Externbrink | |
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Kanalschlämme, Kanalsande und Sinkeimerinhalte – Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen und deren Entsorgung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2014)
Ein verändertes Wasserkonsumverhalten der Bevölkerung, zurückgehender Wassereinsatz in der industriellen/gewerblichen Produktion sowie eine effizienter werdende Fremdwasservermeidung führen zu einem veränderten Abflussverhalten in den kommunalen Kanalisationen: Die geringeren zum Abfluss kommenden (Ab-)Wassermengen führen bei gleich bleibenden Kanalquerschnitten zu einer Verringerung der Fließgeschwindigkeit. Das fördert die Bildung von Ablagerungen durch Sedimentation der Abwasserinhaltsstoffe. Diese Sedimente wiederum neigen zur Faulung und damit zur Bildung von Geruchsstoffen, giftigen Gasen und betonaggressiven Säuren im Abwasser. Aus diesen Gründen ist es zur Gewährleistung möglichst optimaler Abflussverhältnisse und eines störungsfreien Betriebs oftmals erforderlich, die in den kommunalen Kanälen entstehenden Schlämme und Sande zu entnehmen. Entsprechendes gilt für die Inhalte der sog. Sinkkästen in den Straßenabläufen, welche einen mechanischen Rückhalt von Grobstoffen und Sanden gewährleisten sollen. Diese Vorgehensweise gehört zu den sog. Betreiberpflichten i.S.d. §§ 55, 60 Abs. 1 WHG5 i.V.m. dem technischen Regelwerk.
Instandhaltung von Abwasserleitungen: Rechtsgrundlagen im Umbruch
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (11/2009)
Kaum eine Rechtsmaterie berührt ein größeres politisches und wirtschaftliches Konfliktpotenzial als das Recht der Instandhaltung von Abwasserkanälen. Das Ineinandergreifen von Wasser-, Straf- und Satzungsrecht einerseits und technischem Regelwerk andererseits setzt öffentlichen und privaten Leitungsbetreibern Handlungspflichten, mit denen Dutzende Milliarden Euro für Sanierungsinvestitionen erforderlich werden. Umso bedeutsamer ist, dass das Wasserrecht als zentrale Säule des „Kanalrechts“ durch eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) jüngst grundlegend verändert wurde.
Kanalalterungsprognose anhand Expertenaussage
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Funktionierende Kanalnetze sind für die Abwasserableitung und für die Abwasserbehandlung von besonderer Bedeutung. Renovierungsbedarf ist zu identifizieren. Falls ein Kanalnetzbetreiber über keine Zustandserfassungsdaten verfügt, oder wenn die vorhandenen Datensätze unzureichenden Umfang besitzen, können Expertenaussagen sowie die langjährigen betrieblichen Erfahrungen einer statistischstochastischen Kanalzustandsprognose zur Prognose des baulichen Zustandes eines Kanalnetzes zugrunde gelegt werden.
Wasser für die Stadt am Meer: Küstennähe als Kostentreiber in Husum
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Durch Salzwasser gefährdetes Trinkwasser, sinkende Wasserabgabe, zum Teil überdimensionierte Brunnen und Netze: Mit diesen Herausforderungen sieht sich die Stadtwerke Husum Netz GmbH seit geraumer Zeit konfrontiert. Der Wasserversorger hat daher ein ganzheitliches Sanierungskonzept entwickelt, das er sukzessive umsetzt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Trinkwasserinfrastruktur vor Ort an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Zentrale Elemente bei der Umsetzung sind Verbraucherverhalten, Dimensionierung und die Erlösstruktur.
Würzburg testet erstmals GFK-Einzelrohr-Lining
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Bei einer Überprüfung der Kanäle im städtischen Netz von Würzburg wurden u. a. Schäden im Hauptsiel 1 festgestellt - dem wichtigsten Zulaufkanal zur Kläranlage. Bei der Sanierung kamen auf einer Länge von ca. 875 m werksseitig hergestellte GFK-Rohre 2.110/1.260 mm zum Einsatz. Zudem gehörten die Kalibrierung, die Wasserhaltung, die Gerinnewiederherstellung und Angleichung in den angrenzenden Schächten, die Sanierung von Anschlussleitungen und die Erneuerung der Sinkkästenanschlüsse zum Sanierungsumfang.