Mobile Toilettenanlagen können Alternativen zur wasserwirtschaftlichen Entsorgung der menschlichen Fäkalien sein. Sie ermöglichen es dabei, Kreisläufe gewässerschonend zu schließen, wenn die aufgefangenen Fäkalien nicht anschließend als Abwasser behandelt werden. Untersucht wurden die Akzeptanz von Komposttoiletten sowie die Möglichkeiten zur Aufbereitung der Inhalte. Sachgerechte Abfallschlüssel und düngerechtliche Vorschriften können so einen stofflichen Kreislauf sichern.
Eine aktuelle Untersuchung des Umweltbundesamtes zeigt, dass die deutschen Fließgewässer massiv durch den Kläranlagenablauf beeinflusst sind. Dies hat zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung. Für kleinere Flüsse ist teilweise zu beobachten, dass die Beeinflussung durch Einleitungen aus der Abwasserbehandlung dazu führen, dass die gesetzten Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie zunächst nicht erreicht werden konnten. Für einen verbesserten Gewässerschutz wird es daher nicht nur um eine Nachrüstung der Abwasserbehandlung und einen besseren Umgang mit Mischwasserentlastungen gehen, sondern auch um eine Verringerung der Abwasserlasten.
Die Nutzung mobiler Toilettenanlagen erlaubt es technisch, Alternativen zur wasserwirtschaftlichen Entsorgung der menschlichen Fäkalien zu beschreiten und dabei Kreisläufe gewässerschonend zu schließen, wenn die aufgefangenen Fäkalien nicht anschließend als Abwasser behandelt werden. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) qualifiziert in einem internen Vermerk über "Die Anwendbarkeit des Abfallrechts auf Komposttoiletten" die in Komposttoiletten anfallenden menschlichen Fäkalien zwar eindeutig als Abwasser. Diese Rechtsauffassung ist allerdings unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Abfallrechts kritisch zu hinterfragen.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
| Quelle: | Wasser und Abfall 10 (Oktober 2021) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Dr. Engelbert Schramm Dr. Caroline Douhaire Dipl.- Ing. Tobias Hübner | |
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Aufbereitetes Abwasser - Eine Alternative fuer kommunale Anwendungen?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
In Bad Oeynhausen verschärfen Dürreperioden Nutzungskonflikte um Trinkwasser. Eine Lösung bietet die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser als alternative Wasserquelle. Das Forschungsprojekt „DigiWaVe“ bereitet die Grünflächenbewässerung mit digitaler, KI-gestützter Steuerung vor. Geplant ist eine Brauchwasserleitung ins Stadtzentrum. Da rechtliche Anforderungen für Bau und Betrieb noch ungeklärt sind, soll ein Austausch aller Akteure Risiken minimieren und die Akzeptanz fördern. In Bad Oeynhausen findet dieser Prozess bereits statt.
Antibiotika und andere Arzneistoffe
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (8/2009)
Im Jahr 1991 wurde erstmals ein Abbauprodukt eines Arzneimittelwirkstoffs in Berliner Oberflächengewässern und im Grundwasser nachgewiesen. Dies war gewissermaßen der „Startschuss“ für Arzneimitteluntersuchungen in Umweltproben durch Umweltbehörden, Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft.
Biosorption of zinc from industrial wastewater using bacteria resistance
© Aristotle University of Thessaloniki (6/2009)
In this study in order to determine and investigate the effect of zinc concentration on bacteria resistance threshold, two samples of industrial wastewater(1 and 2) were collected. The concentrations of zinc in samples were 36 and 17 gL-1. In order to access heterotrophic plate count, wastewater samples were cultured on nutrient agar by pour plate method and to count and isolate the Zn resistant bacteria, samples were cultured by spread plate method on PHG-II agar include of 0.5 mML-1 of Zn in three dilution and two replications.
Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
§ 57 Abs. 2 Wassergesetz Nordrhein-Westfalen und die Auslegung des Begriffs „wesentliche Änderung“ an einer Abwasserbehandlungsanlage
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Ein Beispiel für das Nebeneinander des Wasserrechts von Bund und Ländern