Am 22. Dezember 2020 hat die Flussgebietsgemeinschaft Donau im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Bewirtschaftngsplan und die Maßnahmenprogramme zur dritten Bewirtschaftungsperiode für die Flussgebietseinheit Donau der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Dokumenten werden der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen des guten Zustands aufgezeigt.
Gewässerbewirtschaftung nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wie auch das Hochwasserrisikomanagement sind grenzüberschreitende Aufgaben, die einer gut abgestimmten Koordinierung und somit einer sowohl national als auch international intensiven Zusammenarbeit bedürfen. 20 Jahre nach Unterzeichnung des Übereinkommens „Danube River Protection Convention“ durch 14 Staaten im Einzugsgebiet der Donau und die Europäische Union sowie 16 Jahre nach Gründung der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSR), in der die internationale wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau über EU-Grenzen
hinweg stattfindet, wurde im Jahr 2014 die bis dahin bereits formlos bestehende Zusammenarbeit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern in wasserwirtschaftlichen Fragen durch Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Donau – FGG Donau – verfestigt und nach dem Muster der in Deutschland schon bestehenden Flussgebietsgemeinschaften organisiert. Neben den beiden Bundesländern gehört auch der Bund, vertreten durch das Bundesumweltministerium, der FGG Donau an. Wichtigstes Beratungsgremium der FGG Donau ist der Donau-Rat, in dem auf Fachebene die wichtigen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen und Herausforderungen für das nationale Donaugebiet diskutiert und angegangen werden sowie die Abstimmungen zu bundesweiten und aber auch internationalen Themen einer integrierten Gewässerbewirtschaftung stattfinden. Der Raum, der im Fokus der FGG Donau liegt, ist das deutsche Donaugebiet mit 14 sogenannten Planungsräumen in Bayern und
einem entsprechenden Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg. Das deutsche Donaueinzugsgebiet umfasst eine Fläche von 56.200 km²; sein Anteil am Gesamteinzugsgebiet der Donau beträgt ca. 7 %. Flüsse und Seen sind gegenwärtig in 723 Oberflächenwasserkörper sowie das Grundwasser im betrachteten Einzugsgebiet in 189 oberflächennahe Grundwasserkörper und einen Tiefengrundwasserkörper abgegrenzt, zu denen regelmäßig Zustandsdaten erfasst und im Turnus von mindestens 6 Jahren berichtet sowie Planungsdaten veröffentlicht werden. Große Seen im Einzugsgebiet, die auch herausragende touristische Ziele und bedeutende Naherholungsgebiet darstellen, sind u. a. der Chiemsee, der Starnberger See, der Ammersee daneben die Alpenseen Tegernsee, Kochelsee und Königssee. Die Donau weist in Deutschland eine Länge von 635 km auf, was etwas mehr als 20 % der Gesamtlänge der Donau entspricht. Das deutsche Donaugebiet liegt in den Ökoregionen Zentrales Mittelgebirge und Alpen. Die Klimazone ist überwiegend atlantisch geprägt, regional sind jedoch sehr starke Unterschiede in Niederschlag und Abflussgeschehen zu verzeichnen.
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Quelle: | Wasser und Abfall 03 (März 2021) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Stephan Schwaiblmair | |
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Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
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Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die FGE Eider
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Für die Flussgebietseinheit Eider sind am 22. Dezember 2020 die WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum für die Anhörung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden. Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2021 möglich. In den Berichten sind die Zustandsbewertungen der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGE Warnow/Peene
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene hat am 22. Dezember 2020 die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Antibiotika und andere Arzneistoffe
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Im Jahr 1991 wurde erstmals ein Abbauprodukt eines Arzneimittelwirkstoffs in Berliner Oberflächengewässern und im Grundwasser nachgewiesen. Dies war gewissermaßen der „Startschuss“ für Arzneimitteluntersuchungen in Umweltproben durch Umweltbehörden, Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft.
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der FGG Weser
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Am 22. Dezember 2020 hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit Weser der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 im Internet
zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.