Die EU-Kommission legte am 26.10.2022 den Entwurf für eine überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie vor. Dieser Aufsatz erläutert die Ziele und Schwerpunkte der aktuellen Richtlinie, die seit 1991 in Kraft ist. Im Anschluss werden die Hintergründe und Motive des Novellierungs-Entwurfs und dessen wichtigste Neuerungen vorgestellt , bevor ein Ausblick folgt.
DieEU-Kommunalabwasserrichtlinie (englischauch als Urban Waste Water Treatment Direktive –UWWTD– bezeichnet) gehört als Regelung des Europäischen Gewässerschutzrechts zu einem der ältesten Zweige des EU-Umweltschutzrechts. Sie beruht primärrechtlich auf Art. 192 AEUV und dient der Erreichung der in Art. 191 AEUV genannten Ziele, zu denen unter anderem die Erhaltung und der Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer Qualität gehören. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie im Jahr 1997 unter anderem mit der Abwasserverordnung umgesetzt, in der Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer festgelegt sind. Damit wurde ein emissionsbezogener Ansatz verfolgt. Der europäische Gewässerschutz hat im Jahr 2000 mit dem Inkrafttreten der EU-Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein umfassendes Regelungssystem erhalten, dessen Ziel es war, die Zersplitterung von sich zum Teil im Vollzug überschneidenden Regelungen zu überwinden. Die WRRL hat unter anderem durch die Einführung des Verbesserungsgebots und des Verschlechterungsverbots den europäischen Gewässerschutz vorangetrieben.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | UWP 04/2022 (November 2022) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Till Elgeti | |
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