Woran das Gebot zur Bürgerbeteiligung bei der WRRL-Umsetzung scheitert

Für die deutsche Wasserwirtschaft war das Gebot der Wasserrahmenrichtlinie zur aktiven Förderung der Bürgerbeteiligung eine Novität. Zu Beginn der formal letzten Umsetzungsperiode der Richtlinie (2021-2027) ist der Elan der Behörden zur Förderung der Partizipation merklich erlahmt. Mit einer technokratischen und bürokratischen Herangehensweise können die Wasserwirtschaftsverwaltungen in den Bundesländern aber keine „Follower“ hinter sich versammeln. Der BUND macht deshalb Vorschläge für eine besser gelingende Partizipation.

1 Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtliniein der Schieflage

Derzeit wird in den Bundesländern intensiv am dritten - und formal letzten - Zyklus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gearbeitet: Bis 2027 muss in den Gewässern der EU der „gute ökologische Zustand“ (oder zumindest das „gute ökologische Potenzial“) erreicht werden. Auch in Deutschland ist kaum zu erwarten, dass dieser Zielvorgabe entsprochen werden kann. Obwohl in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Gewässer der „gute ökologische Zustand“ bereits 2015 hätte realisiert werden müssen, können derzeit nicht einmal 10 % der Fließgewässer mit diesem Prädikat glänzen. Um endlich mehr Dynamik in die WRRL-Umsetzung zubringen, kommt es jetzt im dritten Umsetzungszyklus entscheidendauf die Stringenz in den Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänean. Im ersten Halbjahr 2021 standen die Entwürfe derBundesländer für diese Pläne für die „interessierten Kreise“ zur Kommentierung zur Verfügung [1]. Die Möglichkeit zur Kommentierung hat auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz(BUND) ergriffen [2]. In seiner umfangreichen Stellungnahme kritisiert der BUND u. a. die seiner Ansicht nach ungenügende Öffentlichkeitsbeteiligung.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 06 (Juni 2022)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dipl.-Biol. Nikolaus Geiler

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