Die Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen – mehr als die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht

Der BTGA e. V. setzt sich in seinen Fachgremien intensiv mit dem Thema Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen auseinander. Der Beitrag behandelt die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse bei Überschreitung des von der Trinkwasserverordnung festgelegten technischen Maßnahmenwertes für Legionellen. Des Weiteren wird aufgezeigt, warum die Gefährdungsanalyse auch zur Aufdeckung von Schwachstellen in der Trinkwasser-Installation nutzbar gemacht werden sollte.

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass es durch seinen Genuss oder Gebrauch nicht zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger oder andere Inhaltsstoffe kommt. Es muss rein und genusstauglich sein. Zudem müssen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Werden diese Anforderungen bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung nicht erfüllt, darf das Wasser nicht als Trinkwasser abgegeben werden.
 
Die von der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) aufgestellten hygienischen Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser gelten dabei nicht nur für diejenigen Unternehmen oder Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, sondern für alle Beteiligten an einer Wasserversorgungsanlage, vom Wasserversorgungsunternehmen über die Haustechniker, die Planer und die ausführenden Installationsunternehmen bis hin zum Betreiber und Nutzer einer Trinkwasser-Installation. Jeder der Angesprochenen hat für seinen Bereich Sorge zu tragen, dass die von der Trinkwasserverordnung aufgestellten hygienischen Anforderungen eingehalten werden.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 03 - 2014 (März 2014)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. M.Eng. Stefan Tuschy
Rechtsanwalt Tobias Dittmar

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