Öffentliche Hochwasservorsorge vor dem Hintergrund von tatsächlichen und rechtlichen Grundvorgaben - Erscheinungsformen einer rasanten Rechtsentwicklung

Das Hochwasservorsorgerecht in Deutschland ist seit zehn Jahren in stetigem Umbruch. Die insoweit maßgeblichen Vorschriften waren ursprünglich vor allem dem Landesrecht zu entnehmen. In der Folge der Hochwasserereignisse am Rhein 1993 und 1995 kam es zwar bereits 1996 zu einer nennenswerten Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG).1 Das Elbehochwasser 2002 führte aber zu einem regelrechten Normierungsschub: Der Bund erließ 2005 das Hochwasserschutzgesetz,2 mit dem die einschlägigen Vorschriften des WHG – vor allem in Form von Regelungsaufträgen für die Länder – massiv ausgeweitet wurden.

Die Ereignisse an der Elbe riefen aber auch die damalige Europäische Gemeinschaft auf den Plan. Es kam 2007 zum Erlass der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRL).3 Diese setzte der Bundesgesetzgeber 2009 im Zuge der Neufassung des WHG um.4 Da es zwischenzeitlich im Jahre 2006 zu der sog. Föderalismusreform I gekommen war,5 konnte diese Umsetzung zudem als „Bundes-Vollrecht“ erfolgen.
 
Gerade wegen dieser bereits erfolgten Transformierung in nationales Recht sei nur am Rande erwähnt, dass ernsthafte Zweifel an der Primärrechtskonformität der Hochwasserrichtlinie angezeigt sind. Denn selbst wenn man diesem Ansatz folgt, ändert dies an der Wirksamkeit des Umsetzungsgesetzes und somit an dem jedenfalls faktisch von der Richtlinie ausgehenden Einfluss fraglos nichts.
 
Jedenfalls aber trägt der von der damaligen Gemeinschaft als Ermächtigungsgrundlage herangezogene Art. 175 EGV (Umweltpolitik der Gemeinschaft) die Richtlinie nicht vollständig. Sicher hat Hochwasservorsorge auch einen umweltschützenden Aspekt – man denke nur an auslaufende Heizöltanks. Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt aber auf der Vermeidung von Gesundheits- und Sachschäden. Hierfür kann nach dem Vertrag von Lissabon zwar der Titel „Katastrophenschutz“ (Art. 196 AEUV) herangezogen werden, der sich ausdrücklich auch mit der „Verhütung von Naturkatastrophen“ befasst. Dieser erlaubt Harmonisierungsmaßnahmen aber gerade nicht.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2013 (März 2013)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Michael Rolfsen

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