Als letzter zu Recht verbleibender Monopolbereich ist die Wasserwirtschaft aus Kundensicht in der Pflicht, bei Preisvergleichen die Unterschiede zu erläutern und sich der Preisdiskussion zu stellen. Dies gilt keineswegs nur vor dem Hintergrund der politisch initiierten, spektakulären Entscheidungen der Landeskartellbehörde in Hessen, die für Zündstoff mit bundesweiter Ausstrahlung sorgten, sondern vor allem auch in wohlverstandenem Eigeninteresse, Transparenz und Kommunikation zu verbessern.
Manch einer, der die Wasserwirtschaft als wacher Kunde oder umweltinteressierter Bürger von außen begleitet, mag sich in diesen Tagen verwundert die Augen reiben. Werden, orientiert an den geübten Preissenkungsverfügungen in Hessen von zum Teil über 30 Prozent, in der Wasserwirtschaft etwa gigantische Profite zu Lasten der Bürger erzielt? Was ändert sich, wenn die Versorgungsunter nehmen in öffentlich-rechtliche Organisationsformen wechseln, um dem Zugriff des Kartellamtes zu entgehen? Und vor allem: Ist die durch die hessischen Signale geweckte Erwartungshaltung enormer Einsparungen für die Bürger gerechtfertigt? Der derzeitige Umgang mit der Wasserpreiskontrolle berührt die Unternehmen der Wasserwirtschaft und ihre überwiegend kommunalen Anteilseigner in den Grundfesten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Branche dem Thema aktiv stellt und den Kartellbehörden – bei allem Respekt vor deren Aufgaben – die Bühne nicht allein überlässt. Denn eine Vogelstraußpolitik wird nicht funktionieren, das ist allen klar. Tröstlich dabei ist, dass die Wasserwirtschaft keinesfalls bei Null beginnt.
| Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH | |
| Quelle: | GWF 07-08/2011 (August 2011) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Gunda Röstel | |
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