Die im Jahr 2020 in Kraft getretene und Anfang 2022 anwendbare Taxonomie-Verordnung der europäischen Union enthält Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Verordnung wird Einfluss auf die Vergabe von Finanzmitteln in der europäischen Union haben und auch den Wasserkraftsektor prägen.
Mit dem Ende 2019 vorgestellten European Green Deal hat die europäische Kommission einen Plan veröffentlicht, welcher das Ziel verfolgt, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen in der EU mehr freizusetzen sowie das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln. Die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Die Taxonomie-Verordnung soll ein einheitliches Klassifikationssystem bereitstellen, welches innerhalb der EU bei Investoren und Unternehmen für Klarheit sorgt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten und Investitionen als
nachhaltig angesehen werden können. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da über eindeutige Definitionen zusätzliche Investitionen gerade auch aus dem Privatsektor in die Energiewende und den Klimaschutz mobilisiert werden können, die zur Erreichung der gesteckten Ziele dringend erforderlich
sind. Nachdem man sich auf die Aufstellung einer Taxonomie-Verordnung im Dezember 2019 verständigt hatte, ist im März 2020 der Endbericht der „technischen Expertengruppe“ erschienen. Darin werden die sechs übergeordneten Ziele wie folgt dargestellt:
1. Klimaschutz,
2. Klimawandelanpassung,
3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
5. Vermeidung von Verschmutzung,
6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.
Eine Investition gilt als konform mit der Taxonomie-Verordnung, wenn sie einen substantiellen Beitrag zu mehreren der sechs Ziele leistet und keinen signifikanten Schaden („do no significant harm“, DNSH) an den jeweils verbleibenden Zielen anrichtet. Der Bericht ist eine Empfehlung an die EU-Kommission, welche in sogenannten delegierten Rechtsakten die von der Expertengruppe vorgeschlagenen technischen Bewertungskriterien in EU-Recht überführen soll.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 04 (April 2021) | |
| Seiten: | 2 | |
| Autor: | Orkan Akpinar | |
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