Das Versagen des Absperrbauwerkes einer Stauanlage kann zu erheblichen Schäden für Mensch, Umwelt und Wirtschaft führen. Der Betreiber einer Stauanlage ist für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich und verpflichtet, für den Betrieb geeignetes Fachpersonal mit einer ausreichenden Qualifikation einzusetzen. Ein wesentlicher Bestandteil der anlagenspezifischen Sicherheitskonzeption ist die fachliche Qualifikation der an der Stauanlage tätigen Bediensteten. Somit ist durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen, dass sein Personalmanagement auf einer nachhaltigen Fort- und Weiterbildung des Betriebspersonals basiert.
Der Stauwärter ist der vor Ort Bedienstete für die jeweilige Stauanlage und in der Regel dem Betriebsverantwortlichen oder Betriebsleiter unterstellt. Er hat auf Grundlage einer durch den Betreiber vorzugebenden Dienstanweisung die Sicherheit der gesamten Stauanlage zu gewährleisten. Hierbei muss er in der Lage sein, den Betrieb, die Überwachung und Unterhaltung einer Anlage durchzuführen, außergewöhnliches Verhalten der Anlage frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Bei dem Beruf des Stauwärters handelt es sich um einen Fort-und Weiterbildungsberuf. Es liegt einerseits an dem Betreiber der Stauanlage seinen Bediensteten durch Schulungen sowie Fortbildungsveranstaltungen den erforderlichen Kenntnisstand zu vermitteln und andererseits an der Bereitschaft der Betroffenen durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen ihr Wissen zu erweitern, um sowohl im täglichen Betrieb als auch in Gefahrensituationen besonnen und sachgerecht reagieren zu können. Im Folgenden werden Qualifikationsansprüche an den Beruf des Stauwärters konkretisiert und Möglichkeiten der Fort-und Weiterbildung aufgezeigt. Ziel ist es, eine betriebsspezifische Personalstruktur zu schaffen, die nachhaltig die Sicherheit der zu betreuenden Stauanlage fundamentiert und zukünftigen Anforderungen an den Stauanlagenbetrieb gerecht wird.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 04 / 2010 (April 2010) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Jürgen Fries | |
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Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Die geplante Ertüchtigung des Sylvensteinstaudamms
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2010)
Der Sylvensteinspeicher soll nach 50-jähriger Betriebszeit durch eine zusätzliche Schlitzwand im Damm sowie mit einem neuen Überwachungssystem für das Sickerwasser ertüchtigt werden. Die vorgesehenen Maßnahmen sind auch als Vorsorge gegen die Folgen möglicher Klimaänderungen zu verstehen, da die Größe und enge Folge der jüngeren Hochwasserereignisse in den Jahren 1999, 2002 und 2005 eine künftig stärkere Beanspruchung der Talsperren im alpinen Raum aufgrund des Klimawandels erwarten lassen.
Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
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Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
Warum Digitalisierungsprojekte häufig scheitern, aber nicht müssen
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Das iwe-Institut für Wasser und Energiemanagement an der Hochschule Hof hat eine Metastudie zum Stand der Digitalisierung der Wasserwirtschaft in den deutschsprachigen Ländern durchgeführt. Das Fazit: Die Digitalisierung ist zu einem festen Bestandteil technologischer Lösungen und strategischer Entscheidungen geworden. In einer dreiteiligen Serie berichtet die WasserWirtschaft über die Ergebnisse der Studie. Im zweiten Teil der Serie geht es um die Erkenntnis, dass Technik nicht alles ist – und wie Menschen auf dem Weg der Digitalisierung mitgenommen werden können.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGE Warnow/Peene
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Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene hat am 22. Dezember 2020 die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.