Die „Freiheit des Meeres“ ist ein zweideutiger Begriff. Man kann ihn als Unberührtheit der Meeresnatur verstehen – aber auch als Freiheit zur Nutzung und Ausbeutung des Meeres durch den Menschen. Früher war die erste Deutung kaum von Belang. Dass das Meer, soweit möglich, genutzt wird, war hingegen nahezu selbstverständlich. Der einzige völkerrechtliche Konflikt, der gesehen wurde, war der, ob Besitz- und Nutzungsansprüche einzelnen Staaten oder nur der Staatengemeinschaft insgesamt i.S.d. „freiheitlichen“ Nutzung zustehen. Schon früh wurden aber Belastungen sichtbar: Stoffe, z.B. Öl oder Müll, beschädigen das marine Ökosystem. Der Mensch versucht, dem entgegenzuwirken. Der Blickwinkel hat sich also geändert: Der Mensch hat erkannt, dass er durch rücksichtslose Nutzung das marine Ökosystem zerstört und dieses eines gewissen Schutzes bedarf. Der Konflikt zwischen Nutzung und Schutz der Natur ist ihm bewusst geworden.
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| Quelle: | EurUp 03/2012 (Juni 2012) | |
| Seiten: | 10 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Dipl.-Jur. Henry Hahn | |
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Planung und Umsetzung von „Deponie auf Deponie“-Vorhaben in Deutschland
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Die Zentraldeponie Hubbelrath übernimmt im Raum Düsseldorf eine wesentliche Entsorgungsfunktion. Da das verfügbare Deponievolumen der Deponieklasse II (DK II) weitgehend erschöpft war, wurde nach vorheriger Durchführung eines Planfeststel-lungsverfahrens zwischenzeitlich mit dem Bau der Süderweiterung begonnen. Geplant ist die Realisierung einer Gesamtdichtungsfläche von ca. 15,4 ha, wovon ca. 4,9 ha sich an den vorhandenen Altkörper anlehnen. Hier wird eine bifunktionale Dichtung errichtet, die sowohl als Oberflächenabdichtung für den unterlagernden Deponiekörper, als auch als Basisabdichtung für den neuen Deponieabschnitt (ebenfalls Deponieklasse II) dient. Auf diese Weise wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 2,6 Mio.m³ geschaffen.
Fragmentierung beim Lärmschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2018)
Die Staatsrechtslehrertagung 2017 hat sich mit dem Thema Fragmentierungen befasst. In seinem Vortrag beklagte der Gießener Staatsrechtslehrer Franz Reimer die zu beobachtende unkontrollierte Spezialisierung im Verwaltungsrecht, die ein breites Nebeneinander von Sonderdogmatiken sowie Transparenzverluste und Ungleichbehandlungen zur Folge habe.
Baubedingte Lärmauswirkungen in der (straßenrechtlichen) Planfeststellung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2017)
In den letzten Jahren ist der Umstand, dass nicht nur der Betrieb planfestgestellter Anlagen, sondern gerade auch ihre Errichtung zu nicht unerheblichen Auswirkungen auf die hiervon betroffenen Nachbarn führen wann, verstärkt in das Bewusstsein getreten. Solche baustellenbedingten Auswirkungen können in Lärm-, Erschütterungs- und Schadstoffimmissionen bestehen, die auf den Einsatz von Baumaschinen bzw. -fahrzeugen beruhen, aber auch – gerade in innerstädtischen Bereichen – in Umleitungsverkehren und/oder der erschwerten Erreichbarkeit von Geschäftslokalen oder Wohnungen.
Lärmschutz bei heranrückender Wohnbebauung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Bericht des Ad-hoc-Arbeitskreises der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI)
Kinder dürfen auch laut sein
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Kinder lachen, singen, schreien, streiten, toben und spielen. Für die einen ist das „Lärm“. Für die anderen gehören diese Geräusche zum normalen Entwicklungsprozess in der Kindheit dazu. Am Kinderlärm scheiden sich die Geister. Denn genau hier liegt Konfliktpotenzial. Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten.