Lärm ist heute eines der gravierendsten Umweltprobleme: Sehr viele Menschen fühlen sich durch den immer stärker werdenden Lärm belästigt, während die anderen Umweltbelastungen weniger beeinträchtigend erlebt werden
Für die Wahrnehmung von Geräuschen haben wir ein eigenes Sinnesorgan – anders als für die anderen Umweltbelastungen. Das Ohr ist das empfindlichste Sinnesorgan des Menschen. Es hört nie weg und ist „immer ganz Ohr". Jedes Geräusch wird aufgenommen und an das Gehirn weitergeleitet. Erst dort wird entschieden, ob das Geräusch wichtig oder unwichtig ist und ob es Gefahr bedeutet oder nicht. Diese subjektive Bewertung macht – abgesehen von eindeutigen Schädigungen des Ohrs – eine Beurteilung von Geräuschbelastungen aufwändig.
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Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt | |
Quelle: | Publikationen (Juli 2009) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Umweltwissen LFU-Bayern | |
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Lärmschutz bei heranrückender Wohnbebauung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Bericht des Ad-hoc-Arbeitskreises der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI)
Lärmkonflikte zwischen überplanter Wohnbebauung und unbeplanten industriell genutzten Flächen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt ab von der baugebietsspezifisch zu bestimmenden konkreten Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit des Immissionsortes. Dabei sind neben der bebauungsrechtlichen Gebietszuordnung weitere rechtliche und tatsächliche Verhältnisse wie Art, Ausmaß und Dauer, aber auch tatsächliche und planerische Vorbelastungen zu berücksichtigen. Die bindende Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze erfolgt entweder durch die planende Gemeinde oder durch Einzelfallentscheidungen der Immissionsschutzbehörden. Damit ist die Gemeinde zur Aufnahme des Bestands an rechtlich zulässigen Immissionen bei der Überplanung bereits bebauter Gebiete verpflichtet. In Gemengelagen kann dabei eine Feinsteuerung durch Festlegung von Emissionskontingenten erfolgen. Zutreffend ermittelte Vorbelastungen können im Plan gekennzeichnet werden, was dann zu einer mittelbaren Bindungswirkung führt, wenn die zutreffende Methodik angewendet wurde. Fehlt trotz fehlerfreier Ermittlung eine Feingliederung, bleibt die Immissionsschutzbehörde zur Beachtung des Rücksichtnahmegebots verpflichtet. Ist die Planung in der Gemengelage fehlerhaft, entfällt eine über die Gebietsart hinausgehende Bindungswirkung. In diesen Fällen bleibt es Aufgabe der Immissionsschutzbehörden, das Maß des Zumutbaren auf der Grundlage der Gebietsfestsetzung selbst zu ermitteln.
Die schalltechnische Überplanung von bebauten Gewerbe- und Industriegebieten mit Emissionskontingenten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2011)
Bei einer Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete stellt sich oftmals die Frage nach einem wirksamen Lärmschutz für umliegende Wohnnutzungen. Um zu verhindern, dass durch die anzusiedelnden Gewerbebetriebe das zulässige Lärmschutzniveau überschritten wird, kann im Bebauungsplan eine Geräusch-Emissionskontingentierung auf der Grundlage der „DIN 45691 Geräuschkontingentierung“ festgesetzt werden.
Kinder dürfen auch laut sein
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Kinder lachen, singen, schreien, streiten, toben und spielen. Für die einen ist das „Lärm“. Für die anderen gehören diese Geräusche zum normalen Entwicklungsprozess in der Kindheit dazu. Am Kinderlärm scheiden sich die Geister. Denn genau hier liegt Konfliktpotenzial. Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten.
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Angesichts der nur beschränkten Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe und der Notwendigkeit eines nachhaltigen Klimaschutzes hat die Energieversorgung durch erneuerbare Energien in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, so auch die Nutzung der Windenergie. Gute Förderbedingungen und die durch das schwere Erdbeben in Japan am 11.3.2011 ausgelösten Nuklearunfälle in japanischen Atomkraftwerken lassen erwarten, dass sich die Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien noch weiter verstärken werden, was aber ebenfalls Probleme mit sich bringt. So sind Windkraftanlagen u. a. wegen der von ihnen ausgehenden Emissionen (vor allem Lärm) nicht unumstritten.