Die Erteilung einer Neugenehmigung oder der Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bereits bestehenden Anlage setzt voraus, dass hierdurch keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] hervorgerufen werden. Der generelle Prüfumfang beinhaltet hierbei den Lärmschutz, zumal der Gewerbelärm den Klassiker aller im Rahmen von industriellen Genehmigungsverfahren relevanten Emissionen darstellt.
Zuletzt ist festzustellen, dass sich häufig in der Praxis am Ende alles auf drei Probleme konzentriert: Lärm, Lärm und Lärm. Diesem Umstand kann dadurch begegnet werden, dass bereits ab der frühen Projektphase alle Planungs- und Entscheidungsprozesse auf den Prüfstand der korrekten Behandlung der Lärmschutzfrage gestellt werden. Obige Ausführungen sollen diesbezüglich sensibilisieren.
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Quelle: | Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Joachim Bittner | |
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Kinder dürfen auch laut sein
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Kinder lachen, singen, schreien, streiten, toben und spielen. Für die einen ist das „Lärm“. Für die anderen gehören diese Geräusche zum normalen Entwicklungsprozess in der Kindheit dazu. Am Kinderlärm scheiden sich die Geister. Denn genau hier liegt Konfliktpotenzial. Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten.
Der Projektmanager nach §2(2) Ziffer5 9.BImSchV – Erfahrungen aus der Praxis von Genehmigungsverfahren
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Eine Vielzahl von Vorhaben industrieller oder landwirtschaftlicher Natur erfordert nach § 4 oder, falls bei bereits genehmigten Anlagen wesentliche Änderungen anstehen, nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufwändige Genehmigungsverfahren, die je nach Anlagenart und Standort vielfach die Erteilung weiterer Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc. konzentrieren oder in gesonderten Verfahren erforderlich machen.
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Im vergangenen Jahr sind eine Reihe rechtlicher Änderungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes und zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Kraft getreten bzw. auf den Weg gebracht worden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen die Gesetzesvorhaben genannt und Auswirkungen auf Biomasseprojekte mit immissionsschutzfachlicher Bedeutung vorgestellt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Emissionshandel
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (5/2008)
Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Zuteilungsperiode des europäischen Emissionshandelssystems. Diese umfasst die Jahre 2008 bis 2012. In Deutschland sind die Emissionsberechtigungen für diese zweite Zuteilungsperiode bis zum 28. Februar 2008 von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) auszugeben.
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Die Entwicklung einer Standardmethode zur Bestimmung des biogenen Anteils in
Ersatzbrennstoffen macht Fortschritte