Flugrouten geraten zunehmend in den Fokus. Beispiele hierfür sind die Debatten um die Flugrouten für den neuen Flughafen BER in Berlin, der im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden soll, oder um die Erweiterung des Münchener Flughafens oder die Inbetriebnahme der neuen Landebahn des Frankfurter Flughafens. Die Auseinandersetzungen um die Zulassung von Flughäfen und Flugverkehr setzen sich hier auf anderer Ebene fort.
Doch die Vorstellungen über Rechtsnatur, rechtliche Grundlagen, Maßstäbe und Rechtsschutz sind sehr unterschiedlich und häufig recht diffus. Dies liegt nicht zuletzt an einem Missverständnis, das schon im Begriff der Flugroute angelegt ist. Schnell sind da Vorstellungen von „Straßen“ 1 der Lüfte. Dies ist schon sachlich irreführend, weil die Ausmaße solcher „Straßen“ nicht mit Straßen vergleichbar sind und die Dreidimensionalität von Flügen, die Abweichung und Streuung sowie die mangelnde Baulichkeit hier schnell vergessen werden.2 Eine Flugroute aktualisiert sich nur während des einzelnen Flugs, für den sie nur grobe Vorgaben, in der Regel Peilungen bestimmt und bisweilen Mindest- oder Richtvorgaben macht. Nach dem Flug ist die Route schon wieder verschwunden, und während des Flugs wird nur ein Teil in dem durch die Route bestimmten „Korridor“ tatsächlich beflogen. Vollkommen regelgerechte Flüge führen zu einer relativ breiten Streuung der Flüge im Raum.3 Der tatsächliche Zusammenhang mit zugelassenen Flughäfen und die Nähe zu fachplanerischen Zulassungsentscheidungen führen auch juristisch schnell zu der Annahme, es handele sich um eine Art „Straßen- Planfeststellung“ für „Luftstraßen“. Dabei sind Flugrouten keine „Straßen“ in der Luft, sondern Flugverfahren zur Abwicklung des Verkehrs von und zu zugelassenen Flugplätzen. Normativ bestehen erhebliche Diskrepanzen zu den rechtlichen Anforderungen und Maßstäben, die für die komplexe raumordnungs- und fachplanungsrechtliche Entscheidung über die Zulassung, der Ansiedlung und Konfiguration eines Flugplatzes gelten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 06 - 2011 (November 2011) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Tobias Masing | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Littering – Ursachen, Prävention und Maßnahmen
© VKU e.V. - Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (11/2010)
1. Littering – Eine Einleitung
2. Die Litteringuntersuchung - Ausgangspunkt
3. Die Litteringuntersuchung - Vorgehensweise
4. Die Litteringuntersuchung - Ergebnisse
5. Weitergehende Studie: Felduntersuchung Köln
6. Fazit
Der deutsch-schweizerischer Fluglärmstreit
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2004)
Ein Beitrag zum Problem Flugverkehr und Lärmschutz im europäischen und internationalrechtlichen Bereich
The German-Suiss aircraft-noise conflict
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2004)
Essay about the problems of air traffic and noise protection in the scope of European and International Law
Lärm – Straße und Schiene
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (8/2003)
Das größte Sorgenkind des Lärmschutzes ist der Verkehr: Der Verkehr nimmt zu, auch an Wochenenden, der Gütertransport wächst an, neue Straßen werden gebaut und es wird schneller und aggressiver gefahren.
Lärm – Wohnen, Arbeit und Freizeit
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (8/2003)
Wir alle sind Lärmbetroffene und Lärmverursacher zugleich: Kein Mensch will Lärm ertragen und schon gar nicht zuhause. Dennoch verursachen wir alle Lärm – sei es während der Arbeit oder in der Freizeit, sei es durch Autofahrten oder Heimwerken. Konflikte können nur durch gute Planung, optimale Technik und rücksichtsvolles Verhalten bewältigt werden.