Der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen stellt die Kernaufgabe des Immissionsschutzrechts dar. Die rechtlich möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen wurden in den Luftreinhalteplänen der vergangenen Jahre bereits weitgehend ausgeschöpft. Getrieben von Gerichtsurteilen und einem EU-Vertragsverletzungsverfahren stellt sich für viele Behörden inzwischen die Frage, was noch getan werden kann.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor hohen Luftschadstoffkonzentrationen sind in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Grenzwerte für eine Reihe von Luftschadstoffen festgelegt. Einige davon, wie z. B. Blei oder Benzol, haben seit dem Verzicht auf entsprechende Zusätze im Kraftstoff bereits kurz nach Festlegung der EU-Grenzwerte an Bedeutung verloren. Großes öffentliches Interesse hingegen löste das Inkrafttreten der Immissionsgrenzwerte von Feinstaub (PM10) im Jahr 2005 aus. Der im Verdacht krebserregend zu wirkend stehende Luftschadstoff konnte durch eine Vielzahl von Maßnahmen jedoch soweit gesenkt werden, dass inzwischen in vielen deutschen Städten damit kein Problem mehr besteht. Von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen, aber in Bezug auf Häufigkeit und Höhe der Überschreitungen zunehmend von Bedeutung ist die aktuelle Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2). NO2 hat auf die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System eine gesundheitsschädliche Wirkung. Besonders gefährdet sind vorerkrankte Menschen und Kinder.
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Quelle: | Wasser und Abfall 09 2015 (September 2015) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Jens Finkenstein Dr. Marita Mang | |
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