Auf der Grundlage der Richtlinie der Europäischen Union 93/89/EWG vom 25. August 1993 wurde für alle Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 t, die für den Güter- und Abfalltransport in den Verbundstaaten Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Schweden auf Autobahnen unterwegs waren, eine Gebührenpflicht festgelegt.
Am 1. Januar 1995 wurde das zeitabhängige Eurovignettensystem bei uns eingeführt und nach acht Jahren und acht Monaten wegen Einführung des Maut-Systems Ende August 2003 beendet. Das kilometergenaue Maut-System von Toll Collect konnte aber wegen zu großen Fehlern nicht eingeführt werden. Erst am 1.1.2005 ist das Maut-System dann eingeführt worden. Bis dahin wurde auf deutschen Autobahnen keine Gebühr erhoben. Bis zur geplanten Einführung der Autobahn-Maut für Lkws am 31. August 2003 mussten Lkws, die eine Autobahn benutzen wollten, eine Eurovignette erwerben. Dieses zeitbezogene System der Eurovignette wurde mit der Einführung der Autobahn- Maut durch ein streckenbezogenes System mit kilometergenauer Abrechnung ersetzt. In den anderen Verbundstaaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Schweden) gilt auch nach dem 1. Januar 2005 weiterhin die Eurovignettenpflicht.
Copyright: | © Universität Kassel | |
Quelle: | Band 4 - Optimierung der Abfall-Logistik (Januar 2005) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Manfred Fischer | |
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