„Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“? – juristische und tierethische Betrachtungen zum Töten von Tieren nach dem TierSchG

Zugleich eine Besprechung der „Küken-Urteile“ des BVerwG

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) eröffnet mit ausdrucksstarken und feierlichen Worten: 

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Hier wird ein hoher Anspruch an den Menschen und sein Verhalten gegenüber Tieren postuliert. Verstärkt wird dieser Eindruck noch dadurch, dass der Gesetzgeber in der  Gesetzesbegründung ausdrücklich niederlegt, „von der Grundkonzeption eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes aus[zugehen]“ und sich damit nachweislich der ethischen Sensibilität dieses Regelungenfeldes bewusst war. Umso erstaunlicher ist es jedoch, welche Tierbehandlungen man realiter im Anwendungsbereich des Gesetzes antrifft: die betäubungslose Ferkelkastration, das Überladen von Rindertransporten, die Anbindehaltung bei Rindern, die Tötung überzähliger Zuchttiere für wissenschaftliche Versuche – um nur einige zu nennen –, sind im Bereich der wirtschaftlichen Tierhaltung fester Bestandteil der täglichen Praxis. 

Autorin:
Nina Lanzer



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 04/2020 (November 2020)
Seiten: 18
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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