In fast allen Bereichen unseres Lebens spielt Chemie eine Rolle, ohne dasswir es eigentlichmerken.Chemie hilft beim Waschen, Putzen, Pflegen, ist Grundlage von Arzneimitteln und Kosmetika, ermöglicht neuartige Werkstoffe, konserviert Lebensmittel, lässt Pflanzen besser gedeihen und dadurch höhere Erträge erwirtschaften. Kurzum: Sie liefert wichtige Beiträge für unsere Gesundheit, unseren Wohlstand und unserenKomfort.1 Polymere, umgangssprachlich als Kunststoffe bezeichnet, sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Chemie ist keine Erfindung des Menschen, alles in der Natur ist letztendlich Chemie.
Aus der Vielzahl an chemischen Elementen, die in der Natur vorkommen, und deren Kombinationen, entsteht eine schier unerschöpfliche Fülle an Formen, Erscheinungen und Möglichkeiten.2 So weitläufig der Anwendungsbereich der Chemie und ihrer Produkte ist, so umfangreich sind auch die gesetzlichen Vorschriften und Reglementierungen zum Verbraucher- und Umweltschutz oder zur Produktsicherheit und Produkthaftung, die für das Inverkehrbringen von und den Umgang mit gefährlichen Stoffen zuberücksichtigen sind. Je nach Anwendungsbereich der Stoffe und die Sensibilität der Verwendung (z. B. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Arzneimittel, Kosmetika) nimmt die Komplexität der Regularien zu. Die Anforderungen an die Märkte für chemische Produkte sind daher nicht nur national oder EU-weit, sondern global zu verstehen. Das Inverkehrbringen von Stoffen und der Umgang damit erfordert deshalb die Berücksichtigung der weltweit nationalen und regionalen Bestimmungen. Viele Länder haben für die Vermarktung von Chemikalien sogenannte Chemikalieninventare in ihre Gesetzgebung integriert. Das bedeutet: Ist eine Substanz nicht in diesem Inventar gelistet, so kann der Stoff auch nicht in diesem Land vertrieben werden, es sei denn, es liegen Ausnahmeregelungen vor. Eine Inventarlistung bildet also die Geschäftsgrundlage dafür, in einer gewissen Region unternehmerisch tätig zu sein. Derzeit existieren Inventare in Australien (AICS), Kanada (DSL, NDSL), China (CLCS, IECSC), der EU (REACH, EINECS, ELINCS, NLP), Japan (ENCS, ISHL), Korea (KECL),Malaysia (EHSNR),Mexiko (INSQ), Neuseeland (TSA), den Philippinen (PICCS), Schweiz, Taiwan (TCSCA), Türkei (CICR) und den USA (TSCA). Mit der Beantragung der Registrierung von Substanzen sind in der Regel gewisse Anforderungen verknüpft, wie z. B. die Vorlage von umfangreichen Dossiers, welche Daten zu Eigenschaften, möglichen Gefahren sowie Expositions- und Risikoabschätzungen beinhalten. Umdie erforderlichen Daten vorlegen zu können, sind vorab zumeist kostenintensive Studien, z. B. toxikologische Prüfungen, durchzuführen. Stoffe, welche in einem Inventar gelistet sind, gelten als „Altstoffe“ imentsprechenden Chemikalienverzeichnis. Stoffe die nicht gelistet sind, werden in der Regel als Neustoffe bezeichnet. DesWeiteren gibt es umfangreiche Regelungen zur Bewertung der Gefahren fürMensch und Umwelt, die von chemischen Stoffen ausgehen könnten, sowie Reglementierungen zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und dem Transport chemischer Produkte.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 04/2015 (Juli 2015) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Dieter Drohmann | |
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