Neue Entwicklungen im europäischen Produkthaftungsrecht

Entscheidungen des EuGH zum Thema Produkthaftung sind eher selten. Die Rechtsanwendung erfolgt in erster Linie über die nationalen Gerichte. Die nationalen Standards variieren dabei teilweise nicht unerheblich. Entgegen diesem Trend hat der EuGH im letzten halben Jahr gleich zwei bedeutende Entscheidungen zurAuslegung verschiedener Vorschriften der Produkthaftungsrichtlinie erlassen.

Zum einen gab es ein Urteil zur Auslegung des Begriffs „Fehler“ im Sinne des Produkthaftungsrechts, das zumindest grundsätzlich starke Bedeutung für sämtliche Hersteller entfalten kann. Zumanderen hatte der EuGH bereits vorher über die Vereinbarkeit eines im deutschen Arzneimittelhaftungsrecht verfügbaren Auskunftsanspruchs mit der Produkthaftungsrichtlinie entschieden. Beide Verfahren wurden dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den Bundesgerichtshof vorgelegt. Beide Entscheidungen entfalten grundsätzlich unmittelbare Wirkung für die Gerichte in den Mitgliedstaaten und haben allein deshalb eine große Tragweite. Auch in prozessualer Hinsicht gab es in letzter Zeit in mehreren Mitgliedstaaten eine Reihe von Entwicklungen, die für die potentielle Haftung von Herstellern große Bedeutung erlangen können. In Frankreich beispielsweise dürfte in naher Zukunft ein Gesetz in Kraft treten, das die Möglichkeiten von Sammelklagen jedenfalls in Bezug auf potentiell fehlerhafte Medizinprodukte ausweiten wird. Auch in Italien wird eine Reformder im Jahr 2010 eingeführten Sammelklage vorangetrieben, die zu einer deutlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sammelklage führen würde.
Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese neuen Entwicklungen inmateriell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht und zeigt mögliche Praxisfolgen auf.


Autoren:
Dr. Markus Burckhardt, Susanne Küppers



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2015 (Mai 2015)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Markus Burckhardt

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