Die Würfel sind gefallen!? Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport

Mit Hoffnungen und Befürchtungen, jedenfalls mit Spannung war der Referentenentwurf des ersten eigenständigen Anti-Doping-Gesetzes1 (AntiDopG-E) erwartet worden. Während andere europäische Länder bereits vor Jahren explizit sogenannteAnti-Doping-Gesetze vorweisen konnten,2
waren entsprechende (strafbewehrte) Spezialregelungen in Deutschland vor allem dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu entnehmen.

Laut Entwurfsbegründung3 haben sich diese Regelungen (§§ 6a, 95 AMG) und auch die allgemeinen auf Doping anwendbaren Straftatbestände des StGB (namentlich die Körperverletzungsdelikte nach §§ 223 ff. und der Betrugstatbestand des § 263) in der Vergangenheit im Kampf gegen Doping imLeistungs- und Spitzensport als ineffektiv erwiesen,4 so dass früheren Festlegungen und Ankündigungen des Gesetzgebers folgend5 das nunmehr vorgestellte Anti-Doping-Gesetz erforderlich sei. Zudem wird darauf verwiesen, dass die bisherige Einordnung des Dopingphänomens in bestehende Gesetze „den spezifischen Besonderheiten und der gesellschaftlichen Bedeutung des Dopingverbots im Sport nicht gerecht“ wurde.6 Diese Begründung erstaunt, war doch die Verankerung im Arzneimittelrecht (AMG) in 1998 noch als „sachdienlich“ bezeichnet und mit dem „gesamtstaatlichen Interesse“ begründet worden.7 Im nachfolgenden Beitrag wird der AntiDopG-E hinsichtlich der Verbots- und Strafvorschriften vorgestellt und kritisch analysiert. Eine Erörterung der Hinweispflichten nach § 7 AntiDopG-E, der Einbeziehung der NADA nach §§ 8-10 AntiDopG-E und der Schiedsgerichtsbarkeit nach § 11 Anti- DopG-E findet nicht statt. Eine kritische Besprechung dieser Normen kann der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein entnommen werden, die mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Sportlers erhebliche Zweifel haben, dass der Entwurfverfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und daher Änderungsbedarf bzgl. dieser Normen sehen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2015 (Januar 2015)
Seiten: 18
Autor: Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller
Prof. Dr. Cornelius Prittwitz

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