Eine nachhaltige Kulturlandschaftsentwicklung wird zunehmend durch sektorale und konkurrierende Gesetze und Verwaltungshandeln behindert. Bundesweit werden dadurch Umsetzungsprozesse wie die der WRRL [1] erschwert. So weisen derzeit nur ca. 7 % der sächsischen Fließgewässer-Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand auf (3. Bewirtschaftungsplan, Dez. 2021). In Sachsen wie auch bundesweit besteht ein erheblicher Handlungsbedarf, um die bisher bis 2027 angestrebte Zielerreichung sicherzustellen.
Hochwasserextreme und Dürreperioden, fehlende Flächenverfügbarkeit für die Gewässerrenaturierung i. S. der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie fehlende Perspektiven für die Werterhaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen erfordern integrierte Lösungen zur Kooperation zwischen Wasserwirtschaft, Naturschutz, regionaler Entwicklung, kommunaler Daseinsvorsorge und Landwirtschaft. Überall dort, wo Kommunen bzw. Bürgermeister Akteure vernetzen und Landwirten wirtschaftliche Perspektiven zur Umsetzung gewässerverträglicher Bewirtschaftungsoptionen eröffnen, kann die Landwirtschaft Teil eines zukunftsfähigen Gewässermanagements werden.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 11 (November 2023) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Frank Wagener Dr. Andreas Stowasser Dipl.-Ing. Katrin Dachsel Jörg Böhmer Prof. Dr. Peter Heck | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
InnoBLA III: Auswirkungen der thermischen Bodenbehandlung auf die Mobilität von Schwermetallen und die Korrosion von Heizlanzen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die Auswirkungen der thermisch unterstützten Bodenluftabsaugung mit festen Wärmequellen (thermal conduction heating, TCH) auf die Mobilität von Metallen sind noch wenig erforscht. Eine Forschergruppe zeigte einen Anstieg der Mobilität von Fe und Al (Roh, et al., 2000), eine andere erklärte eine erhöhte Ökotoxizität durch eine Änderung der Speziation von Schwermetallen (Bonnard, Devin, Leyval, Morel, & Vasseur, 2010), eine weitere beobachtete einerseits eine schwächere Sorption durch Zerstörung der organischen Substanz, aber auch eine Umverteilung von Fe und Zn in schwerer lösliche Fraktionen (Biache, Mansuy-Huault, Faure, Munier-Lamy, & Leyval, 2008). Die wenigen existierenden Studien zu diesem Thema basieren auf dem rein empirischen Prinzip der sequentiellen Extraktion, welche weder die realen Mechanismen, welche die Mobilität kontrollieren, berücksichtigt, noch die reale Speziation der Schwermetalle untersucht.
Wie verbindlich sind die Ziele der Raumordnung (noch)?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Zur Novelle der Abweichung von den Zielen der Raumordnung (§ 6 Abs. 2 ROG) durch das ROGÄndG
Die Neuausrichtung der Raumverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsgesetz und ihr Verhältnis zur Umweltverträglichkeitsprüfung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Aufgabe der Raumordnung ist gemäß § 1 Abs. 1 ROG bekanntlich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Dies geschieht dadurch, dass die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum– also auch die durchaus häufig im Widerstreit befindlichen Interessen – aufeinander abgestimmt werden.
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Nach § 6 Abs. 1 ROG können in einem Raumordnungsplan Ausnahmen von Zielen der Raumordnung festgelegt werden, nach § 6 Abs. 2 S. ROG soll die zuständige Raumordnungsbehörde einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührtwerden.
Differenzierungen des Immaterialgüterschutzes im Stoffrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
In der praktischen Anwendung des Stoffrechts überlappen sich oft verschiedene Schutzrechte, die zumTeil sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgen. Zunächst ist dabei der Unterlagenschutz zu nennen.