Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG

Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen – der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung – wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten – weil allumfassend – ist bislang die Transformationsstrategie des „EuropeanGreenDeal“ der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Environmental constitutionalism has grown significantly in recent years in many countries and also at regional and global level. This was due to spectacular court decisions at various levels on the issue of climate protection. In Germany,  the BVerfG decision of 24 March 2021 was such a „game changer“ because the recognition of a right to intertemporal protection of freedomhas supplemented the traditional duty to protect approach and significantly increased the court's ability to determine constitutional violations of the environmental protection directive of Article 20a of the Basic Law. Subject of this paper is the question, whether the new fundamental rights approach is also transferable to other environmental problems, in particular to the field of action of biodiversity protection.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 02/2024 (Juni 2024)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Wolfgang Köck

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